Die wichtigsten Rechtsformen für die Restaurantgründung

Lesedauer : 2 min
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Bei der Gründung eines Gastrounternehmens steht auch die Wahl der Unternehmensform an. Hierbei sollte man sich unbedingt von einem Rechtsanwalt oder Steuerberater unterstützen lassen. Erfahren Sie hier mehr zum Thema!

Hochmotiviert haben Sie Ihr Konzept durchdacht, einen tollen Businessplan verfasst und schon die ein oder andere Hürde gemeistert. Doch der kniffligste Teil, der Ihre Arbeit über die nächsten Jahre stark beeinflussen wird, steht noch aus: Die Wahl der optimalen Rechtsform.
Leider kann nicht jedes Thema Spaß machen, und gerade die Wahl der Rechtsform ist eines der trockensten. Nichtsdestotrotz haben wir so ausführlich wie nötig und so kurz wie möglich, alle wichtigen Informationen für Sie zusammengefasst.

Wichtig: Unsere Zusammenfassung erspart Ihnen nicht den Weg zum Notar oder einem Rechtsanwalt! Über die folgenden Rechtsformen, deren Eigenschaften und weitere interessante Hinweise, kann Ihr Rechtsanwalt Sie informieren:

  • Einzelunternehmen
  • Offene Handelsgesellschaft (OHG)
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
  • GmbH & Co.KG
  • Kommanditgesellschaft (KG)
  • Aktiengesellschaft (AG)
  • Einzelunternehmen
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)



Damit Sie auch für ein Gespräch mit einem Anwalt oder Steuerberater gewappnet sind, haben wir die wichtigsten Fragen für Sie vorbereitet, die Sie gestellt bekommen könnten:

-    Gründen Sie alleine oder im Team?
-    Wie groß ist Ihr Haftungsrisiko?
-    Wie hoch ist Ihr Startkapital? Einige Rechtsformen verlangen eine Kapitaleinlage
-    Wie soll Ihre Firma heißen?
-    Was möchte ich für die Anmeldung ausgeben?
-    Möchte ich einen Jahresabschluss machen?

Mithilfe der Zusammenfassung der Rechtsformen und den Fragen können Sie sich die passendste aussuchen und diese genau im Detail mit einer Fachperson besprechen.

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Die wichtigsten Vorschriften bei der Gastronomiegründung - Von Ausschankgenehmigung bis Zapfenstreich



Was zunächst lästig und nervig erscheint, dient jedoch vor allem dem Schutz des Gründers, sowie seiner zukünftigen Kunden und Geschäftspartner. Eine neutrale Betrachtungsweise der Vorschriften hilft häufig über den anfänglichen Frust hinweg. Oder würden Sie als Nachbar gut finden, wenn das Restaurant, dessen Terrasse direkt unter Ihrem Balkon liegt, jeden Abend bis in die Nachtstunden Tapas, Wein und Livemusik präsentiert?
Aber lassen Sie sich nicht durch die vielen Bestimmungen und Regelungen abschrecken, denn allem voran gilt in Deutschland die allgemeine Gewerbefreiheit. Nach dieser Regel darf sich zunächst jeder Selbstständig machen, niemand kann Sie hieran hindern.

Wichtig: Unsere Hinweise ersparen Ihnen nicht den Weg zum Notar oder einem Rechtsanwalt! Über folgende Vorschriften und Schritte zum Start Ihres Unternehmens und weitere interessante Hinweise kann Ihr Rechtsanwalt Sie informieren.


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