Kassensicherungsverordnung
Seit 01.01.2020 Pflicht
- Einsatz eines elektronischen Aufzeichnungssystems mit zertifizierter technischer Sicherheitseinrichtung (TSE)
- Ausgabe von Belegen (elektronisch oder in Papierform)
- Einzelnes Aufzeichnen aller steuerrelevanten Vorgänge
- Anmeldung neuer Kassen beim Finanzamt innerhalb eines Monats
- Möglichkeit der Kassennachschau bieten
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