Die gesetzlichen Bestimmungen:
Die EG-Verordnung 852/2004 der Lebensmittelhygienischen Gesetzgebung schreibt vor, dass Betriebsangestellte, die mit Lebensmitteln umgehen, in Fragen der Lebensmittelhygiene und HACCP geschult werden müssen.
§43 Abs. 4 und 5 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) fordert, dass Beschäftigte über Tätigkeitsverbote und die Verpflichtung, Ihren Arbeitgeber bei Auftreten von bestimmten Erkrankungen zu informieren, belehrt werden.
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