Aktuelle Nachrichten zur Kassensicherungsverordnung
Der Gesetzgeber hat mit der Kassensicherungsverordnung, die am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist, neue Auflagen für die Nutzung von Kassen in Deutschland geschaffen. Wir konnten die Anforderung der Anbindung einer „Technische Sicherungseinrichtung (TSE)“ in unserem Kassensystem umzusetzen und nun unseren Kunden anbieten.
Sie benötigen ein Angebot zur Umrüstung? Dann registrien Sie sich hier
Unsere Kassenhotline erreichen Sie unter der Nummer 0211/9694880 (Montag – Samstag von 10:00 – 20:00 Uhr).