Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen: Gewinnspielzeitraum ist vom 02.12. bis 19.12.2024 für METRO Kunden, die den METRO WhatsApp Kanal abonniert haben. Der Gewinner wird nach dem 19.12.2024 durch eine auf Zufall basierende Verlosung aus allen Teilnehmern ermittelt. Der Gewinner wird am Werktag nach Gewinnspielende über den METRO WhatsApp Chat im Falle eines Gewinns benachrichtigt. Nach Erhalt der Nachricht setzt sich METRO zur Abwicklung der Gewinnübergabe telefonisch unter der bei WhatsApp hinterlegten Telefonnummer mit der Gewinnerin bzw. dem Gewinner in Verbindung. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist nur einmalig pro Kundennummer möglich.

Ausführliche Teilnahmebedingungen:  

§ 1 Veranstalter und Anerkennung Teilnahmebedingungen 
(1) Das Gewinnspiel wird von der METRO Deutschland GmbH, Metro-Straße 8, 40235 Düsseldorf, Deutschland (nachfolgend „METRO“ oder „Veranstalter“) veranstaltet. 
(2) Der Teilnehmer erkennt mit der Teilnahme am Gewinnspiel die Teilnahmebedingungen verbindlich an. 

§ 2 Gewinn 
(1) Der Gewinn für dieses Gewinnspiel wird von der PepsiCo Germany GmbH, Hugenottenallee 173, 63263 Neu-Isenburg - im folgenden „PepsiCo“ genannt - zur Verfügung gestellt. 
(2) Der Gewinner des Gewinnspiels erhält für einen von Ihm zu benennenden eingetragenen Sportverein (falls der Gewinner nicht selbst ein solcher Verein ist) – im folgenden „Gewinnerverein“ genannt - folgenden Gewinn: Vereinssanierung/Vereinsanschaffung im Wert von 15.000,00 €.
(3) Die Ermittlung des Gewinners erfolgt nach Teilnahmeschluss im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung. Der Gewinner der Verlosung wird zeitnah über eine gesonderte WhatsApp Nachricht über den Gewinn informiert. Der Gewinner benennt einen eingetragenen Sportverein, dem die Vereinsunterstützung zugutekommen soll. Zudem benennt der Gewinner (mit deren Zustimmung) eine Kontaktperson beim Gewinnerverein. Voraussetzung für den Erhalt des Gewinnes ist, dass der Gewinnerverein METRO-Kunde ist oder noch wird. Der Gewinnerverein beauftragt dann auf eigene Rechnung die Sanierungs-/Handwerksarbeiten/ vereinsbezogenen Anschaffungen. Eine von PepsiCo beauftragte Agentur schüttet das Geld an den Verein aus. Meldet sich der Gewinner nach zweifacher Aufforderung innerhalb einer Frist von 1 Woche nicht, kann der Gewinn auf einen anderen Teilnehmer übertragen werden.

§ 3 Voraussetzung für Gewinnausschüttung
Der Gewinner darf nach der Gewinnbenachrichtigung einen Verein benennen (auch sich selbst falls er die Voraussetzungen erfüllt), dem die Gewinnsumme in Höhe von 15.000,00 € zugutekommen soll. Als Voraussetzung für die Gewinnausschüttung gelten folgende Punkte, die vor der Ausschüttung geprüft werden:
- Es muss sich um einen eingetragenen Sportverein mit Sitz in Deutschland handeln.
- Der Gewinnerverein muss ein registrierter METRO Kunde sein oder es vor der Gewinnausschüttung noch werden.
- Der Gewinnerverein muss mindestens 50 Vereinsmitglieder haben.
- Es muss sich um einen eingetragenen Sportverein mit Sitz in Deutschland handeln.

Eine Bargeldauszahlung findet erst statt, wenn eine zweckgebundene Anschaffung begründet wird (Trikots u.ä., Geräte, Sanierungs- und Handwerkerarbeiten, notwendige Anschaffungen). Nach erfolgter Prüfung wird die Gewinnsumme an den Gewinnerverein ausgezahlt. Sodann kann der Gewinnerverein Bestellungen tätigen bzw. Arbeiten beauftragen. Der Gewinnerverein ist verpflichtet, innerhalb eines Monats nach Rechnungserhalt, diese Rechnung(en) zu übermitteln, um die ordnungsgemäße Verwendung nachzuweisen. Sollte der Gewinnerverein binnen eines Zeitraums von 12 Monaten die zweckgebundene Verwendung nicht nachweisen können, so hat er die Zahlung auf Aufforderung zu erstatten.

§ 4 Teilnahmeberechtigung 
(1) Teilnahmeberechtigt sind alle METRO Kunden, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland und das 18. Lebensjahr vollendet haben. 
(2) Sollte ein Teilnehmer in seiner Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein, bedarf es der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.  
(3) Zur Teilnahme am Gewinnspiel ist es unbedingt erforderlich, dass sämtliche Personenangaben der Wahrheit entsprechen. Der Teilnehmer ist für die Richtigkeit der von ihm angegebenen Daten verantwortlich. 
(4) An der Konzeption sowie Umsetzung des Gewinnspiels beteiligte Personen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.  
(5) Die Teilnahme über Gewinnspiel-Bots oder Gewinnspiel-Services oder ähnliche Dienste ist nicht gestattet. 

§ 5 Ausschluss vom Gewinnspiel 
(1) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich METRO das Recht vor, Teilnehmer vom Gewinnspiel auszuschließen. 
(2) Ausgeschlossen werden auch Teilnehmer, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen, sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen oder entsprechendes versuchen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.  
(3) Sofern ein Teilnehmer unwahre Personenangaben macht, kann dies zum Ausschluss vom Gewinnspiel führen. 
(4) Stellt METRO nachträglich fest, dass ein Teilnehmer einen im Sinne dieser Ziffer zum Ausschluss führenden Grund verwirklicht hat bzw. nicht teilnahmeberechtigt war, ist METRO berechtigt, den Gewinn dem betroffenen Teilnehmer nachträglich abzuerkennen und diesen zurückzufordern. 

§ 6 Durchführung und Abwicklung vom Gewinnspiel, Gewinnermittelung
(1) Eine Person nimmt am Gewinnspiel teil, indem sie während des Gewinnspielzeitraums über die Gewinnspielnachricht im METRO WhatsApp Chat auf den „Ich möchte teilnehmen“ Button klickt. Alternativ besteht die Möglichkeit über den Scan eines QR Codes am Gewinnspiel teilzunehmen.  Die Teilnahmebedingungen werden im Chat verlinkt und können vor einer Teilnahme vollständig gelesen werden. Mit der Teilnahme erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis mit diesen Teilnahmebedingungen.
(2) Das Gewinnspiel beginnt am 02.12.2024 und endet am 19.12.2024. 
(3) Pro Kundennummer nimmt nur eine übermittelte Anmeldung am Gewinnspiel teil. Es ist strengstens untersagt, mehrere WhatsApp Chats zur Erhöhung der Gewinnchancen zu verwenden. 
(4) Der Gewinner wird nach Ablauf des Gewinnspiels ausgelost und im Anschluss per WhatsApp Nachricht benachrichtigt. Der Gewinner und/oder der Gewinnerverein können im Anschluss in Werbemedien des Veranstalters in pseudonymisierter Form ("Max. M. aus Musterstadt“) veröffentlicht werden. Dies schließt die Bekanntgabe des Gewinners und/oder des Gewinnervereins auf der Webseite des Veranstalters und seinen Social Media Plattformen mit ein. Der Veröffentlichung personenbezogener Daten kann jederzeit widersprochen werden. Der Widerspruch ist unter Angabe des Namens und des Gewinnspiels schriftlich an die im Impressumsbereich angegebenen Kontaktdaten des Veranstalters zu richten. 
(5) Der Anspruch auf den Gewinn oder Gewinnersatz kann nicht vom Gewinnerverein auf einen anderen Verein oder vom Gewinner auf einen anderen Gewinner, der einen Gewinnerverein benennt, abgetreten werden. Benennt der Gewinner einen Verein, der die Voraussetzungen nicht erfüllt, so hat der Gewinner einen anderen Verein zu benennen, bei welchem dann ebenfalls die Voraussetzungen geprüft werden.
(6) Beschwerden, die sich auf die Durchführung des Gewinnspiels beziehen, sind unter Angabe des Gewinnspiels innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Grundes in Textform an METRO zu richten. Fernmündlich mitgeteilte oder verspätete Beschwerden werden nicht bearbeitet. 
(7) METRO wird mit der Übergabe der Gewinne von allen Verpflichtungen frei, sofern sich nicht aus diesen Regelungen schon ein früherer Zeitpunkt ergibt.  

§ 7 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels - Änderungsvorbehalt 
METRO behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen, zu beenden oder zu ändern. Von dieser Möglichkeit macht METRO insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation, Fehler in der Hard- und/ oder Software, Sperre von Meta Platforms, Inc. sowie missbräuchliches Verhalten von Teilnehmern) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, kann METRO von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen. Änderungen während des Gewinnspiels, insbesondere durch die Änderung von Spielregeln oder die Reduzierung des Gewinns, sind unzulässig. Bei einem Abbruch bestehen keinerlei Ansprüche gegen den Veranstalter. 

§ 8 Haftung 
(1) METRO haftet nicht für Ansprüche, die im Zusammenhang mit der Verwendung des Gewinns entstehen können. Die Verwendung der Gewinnsumme erfolgt einzig und allein durch den Gewinnerverein, sodass dieser sich bzgl. einer Haftung an seine Vertragspartner wenden muss.
(2) METRO haftet nicht für falsche Informationen, die die durch Teilnehmer und/oder Dritte, inklusive etwaiger Kooperationspartner von METRO geäußert und verbreitet werden und die mit der Verbreitung von Informationen zum Gewinnspiel im Zusammenhang stehen.  
(3) METRO übernimmt keine Gewähr dafür, dass alle Verlinkungen und Verweise, die im Rahmen des Gewinnspiels getätigt werden, richtig bzw. vollständig sind. 
(4) Im Übrigen ist die Haftung der METRO und deren Erfüllungsgehilfen für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Teilnehmers oder Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.  
(5) Voranstehende Haftungsbeschränkung gilt insbesondere für Schäden, durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung von Daten o.ä., bei Störungen der technischen Anlagen oder des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren. 
(6) Für die Erfüllung etwaiger steuerlicher Verpflichtungen aus oder in Zusammenhang mit dem jeweiligen Gewinn ist der Gewinner allein und selbst verantwortlich.

§ 9 Datenschutz 
(1) Verantwortliche Stelle ist METRO. Der Datenschutzbeauftragte ist unter METRO Deutschland GmbH, Metro-Straße 8, 40235 Düsseldorf und unter datenschutzbeauftragter@metro.de erreichbar. 
(2) Wenn Du an von uns veranstalteten Gewinnspielen teilnimmst, verwenden wir Deine angegebenen Daten (z.B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, METRO Kundennummer) zum Zweck der Durchführung des Teilnahmevertrages, insbesondere zur Gewinnbenachrichtigung. Im Einzelfall können auch weitere Daten verarbeitet werden, die zur Durchführung des Gewinnspiels erforderlich sind, z.B. zur Teilnahme notwendige Eigenschaften aus Deinem Kundenkonto. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur dann, sofern dies für die Abwicklung des Gewinnspiels (z.B. zur Bereitstellung des Gewinns durch unseren Kooperationspartner und/oder zwecks Zusendung des Gewinnes durch einen Dienstleister) erforderlich ist. Sofern im Rahmen eines Gewinnspiels eine Einwilligung von Dir erklärt worden ist, hast Du die Möglichkeit, diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Nach Abschluss des Gewinnspiels löschen wir die Daten innerhalb von drei Monaten, soweit wir nicht auf Grundlage der Vereinbarung über Deine Teilnahme am Gewinnspiel oder infolge Deiner Einwilligung berechtigt sind, bestimmte Daten von Dir über das Ende des Gewinnspiels hinaus zu verarbeiten.  
(3) Die Datenverarbeitung beruht auf Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DSGVO. Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung der Gewinnerdaten ist Art. 6 Abs. 1 S.1 lit. f) DSGVO. Das berechtigte Interesse ergibt sich aus dem Interesse, das vorliegende Gewinnspiel durchführen zu können und über die Aktion zu berichten. 
(4) Weiter Hinweise zum Datenschutz und Deinen Rechten findest Du unter https://www.metro.de/unternehmen/datenschutzhinweise/

§ 10 Sonstiges 
(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 
(2) Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. 
(3) Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt. 
(4) Abweichungen von diesen Teilnahmebedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt hinsichtlich der Abbedingung des Schriftformerfordernisses. 
(5) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düsseldorf, soweit eine Vereinbarung hierüber zulässig ist. Ansonsten gilt der Sitz bzw. Wohnsitz der beklagten Partei.