Gebotsschild, Maske benutzen M016 - ASR A1.3 (DIN EN ISO 7010) - 20 mm Folie selbstklebend
- Gebotsschild Maske benutzen M016 gemäß ASR A1.3/DIN EN ISO 7010
- Folie selbstklebend für einfache Montage
- 20 mm Größe, 16 Stück pro Bogen
- Ideal für HORECA, um Sicherheitsstandards zu gewährleisten
- Deutliches Maskensymbol für klare Anweisungen
inkl. MwSt. 6,57 €
Mi., 27. Mai - Do., 28. Mai
Lieferung als Paket
Verkauf durch: König Werbeanlagen
Produktbeschreibung
- Gebotsschild Maske benutzen M016 gemäß ASR A1.3/DIN EN ISO 7010
- Folie selbstklebend für einfache Montage
- 20 mm Größe, 16 Stück pro Bogen
- Ideal für HORECA, um Sicherheitsstandards zu gewährleisten
- Deutliches Maskensymbol für klare Anweisungen
Gebotsschild, Maske benutzen M016 - ASR A1.3 (DIN EN ISO 7010) - 20 mm Folie selbstklebend
Gebotsschild nach DIN EN ISO 7010
Gebotsschild Maske benutzen DIN EN ISO 7010 – M016, 20mm (pro Bogen 16 Stück)
Mittig auf dem kreisförmigen, blauen Schild ist ein Kopf von der Seite zu sehen, der eine Maske vor dem Mund trägt.
Stellen Sie um auf die Sicherheitszeichen nach DIN EN ISO 7010 Laut ASR A1.3 sind die Sicherheitskennzeichen nach DIN EN ISO 7010 für alle Betriebsstätten in Deutschland gültig. Alte Ausnahmen, z. B. nach BGV A8 gelten nicht mehr. Nur mit Kennzeichnung nach ASR A1.3 schaffen Sie Rechtssicherheit – auch im Schadensfall. Nutzen Sie die Vermutungswirkung der gesetzlichen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dies bedeutet: Nach aktueller ASR A1.3 gekennzeichnet heißt alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Handeln Sie sofort und stellen Sie um, kennzeichnen Sie nach aktueller Norm!
Material: Folie selbstklebend
Gebotsschild nach DIN EN ISO 7010
Gebotsschild Maske benutzen DIN EN ISO 7010 – M016, 20mm (pro Bogen 16 Stück)
Mittig auf dem kreisförmigen, blauen Schild ist ein Kopf von der Seite zu sehen, der eine Maske vor dem Mund trägt.
Stellen Sie um auf die Sicherheitszeichen nach DIN EN ISO 7010 Laut ASR A1.3 sind die Sicherheitskennzeichen nach DIN EN ISO 7010 für alle Betriebsstätten in Deutschland gültig. Alte Ausnahmen, z. B. nach BGV A8 gelten nicht mehr. Nur mit Kennzeichnung nach ASR A1.3 schaffen Sie Rechtssicherheit – auch im Schadensfall. Nutzen Sie die Vermutungswirkung der gesetzlichen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dies bedeutet: Nach aktueller ASR A1.3 gekennzeichnet heißt alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Handeln Sie sofort und stellen Sie um, kennzeichnen Sie nach aktueller Norm!
Material: Folie selbstklebend
Produktmerkmale
Produkt & Marke
Artikel Nr.AAA0001059439
inkl. MwSt. 6,57 €
Mi., 27. Mai - Do., 28. Mai
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