Hinweise zur Elektroaltgeräte- und Batterieentsorgung 

Wir bitten Sie, diese Hinweise zu beachten

Entsorgungs- und Umweltbestimmungen

Hinweise zur Elektroaltgeräteentsorgung

nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)

 

Aufgrund des Vertriebs von Elektro- und Elektronikgeräten, sind wir nach dem ElektroG verpflichtet, Sie über Folgendes zu informieren:  

 

Symbol „durchgestrichene Abfalltonne“

Alle Elektro-/Elektronikgeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können, sind mit dem nachfolgend abgebildeten Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern gekennzeichnet.



Dieses Zeichen bedeutet: Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden; sie sind einer vom unsortierten Hausmüll getrennten Erfassung zuzuführen!

Die Verpflichtung betrifft alle Elektro- und Elektronikgeräte, unabhängig davon, wie alt das Gerät ist.  

 

Bitte stellen Sie vor der Entsorgung eines Altgerätes unbedingt Folgendes sicher:

 

  • Für die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten haben Sie eigenverantwortlich zu sorgen. Löschen Sie deshalb unbedingt alle personenbezogenen Daten von den zu entsorgenden Altgeräten! Sie sind nicht nur gesetzlich dafür verantwortlich, die Löschung dient auch Ihrer eigenen Sicherheit!
  • Trennen Sie Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe zerstörungsfrei vom Altgerät.

 

Rücknahmeverpflichtung

Gemäß § 17 Abs. 1 und 2 ElektroG sind wir zur Rücknahme von Elektroaltgeräten verpflichtet unter folgenden Maßgaben:

  • bei Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts, dass Sie als Endnutzer auf https://www.metro.de/marktplatz von dem Seller „METRO“ (d.h. nicht bei einem anderen Seller) gekauft haben, wenn das Altgerät von der gleichen Geräteart ist, d.h. im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt (1:1 Rücknahme), oder
  • unabhängig von dem Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts von dem Seller „METRO“ wenn das Altgerät eine Kantenlänge unter 25 cm (sog. Kleinstgerät) hat (0:1 Rücknahme).

 

1:1 Rücknahme

Wenn Sie ein Elektro- oder Elektronikgerät aus den Kategorien 1 (Wärmeüberträger), 2 (Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm²) oder 4 (Geräte, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt) gekauft haben, sind wir zur unentgeltlichen Abholung des Elektroaltgeräts verpflichtet. In dem Fall erhalten Sie von uns eine E-Mail mit Details zur Organisation der Abholung Ihres Elektroaltgeräts.

Für Elektro- und Elektronikgeräte der Kategorien 3 (Lampen), 5 (Kleingeräte) und 6 (Kleine IT- und Telekommunikationsgeräte) sowie bei Altgeräten, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, gewährleisten wir die 1:1-Rückgabe durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung. Eine Übersicht der einzelnen Kategorien finden Sie unter: https://www.stiftung-ear.de/de/themen/elektrog/herstellerbevollmaechtigte/geraetezuordnung.

 

Für die Rückgabe durch eine geeignete Rückgabemöglichkeit in zumutbarer Entfernung beachten Sie bitte Folgendes:

Wir haben die INTERSEROH Dienstleistungs GmbH („Interseroh“) damit beauftragt, die bundesweite Rücknahme von Elektro- und Elektronikaltgeräten gemäß § 17 (2) Satz 4 ElektroG durchzuführen. Interseroh betreibt zu diesem Zweck ein flächendeckendes Netzwerk an Rücknahmestellen, an denen Sie ausgediente Altgeräte kostenlos abgeben können. Die Rücknahmestellen sind unter www.interseroh.de/weeeannahmestellen veröffentlicht.

Kleine Geräte (= keine äußere Geräteabmessung größer als 25 cm) dürfen in haushaltsüblichen Mengen (maximal drei Geräte je Geräteart) an den Rücknahmestellen abgegeben werden.

Elektro- und Elektronikgeräte der Kategorie 3 (Lampen) sowie der Kategorien 5 (Kleingeräte) und 6 (Kleine IT- und Telekommunikationsgeräte), die größer als 50 cm sind dürfen an den Rücknahmestellen abgegeben werden, wenn Sie ein Neugerät bei dem Händler „METRO“ kaufen. Das Altgerät muss dabei im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das Neugerät erfüllen (1:1 Rücknahme) und Sie müssen den Kauf des Neugerätes gegenüber der Rücknahmestelle entsprechend nachweisen können. Um diesen Nachweis erbringen zu können, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Übermitteln Sie Ihren Rückgabewunsch unter Angabe der Geräteart für das abzugebende Altgerät (Drucker, Toaster, Mikrowelle, etc.) bitte zusammen mit einer Kopie der Rechnung für das erworbene Neugerät per Email an Interseroh, unter weee-annahmestellen@interseroh.com.
  • Interseroh prüft anhand der von Ihnen übermittelten Daten, ob Sie zur Abgabe eines Altgerätes an einer der Interseroh-Rücknahmestellen berechtigt sind. Ist dies der Fall, stellt Interseroh Ihnen ebenfalls per Email einen Beleg zur Verfügung, der mindestens folgende Informationen enthält:

Kaufdatum + Geräteart des Neugerätes

- Interseroh-Vertragsnummer des Auftraggebers

- Interseroh-Logo

möglicher Rückgabezeitraum.

  • Mit dem ausgestellten Beleg können Sie nun Ihr Altgerät an einer der Interseroh-Rücknahmestellen in Ihrer Nähe kostenlos abgeben.
  • Bitte beachten Sie: Bei fehlendem Beleg ist die Rücknahmestelle nicht verpflichtet, das Altgerät anzunehmen!
  • Die Rücknahmestelle kann auch die Annahme von Altgeräten ablehnen, die aufgrund einer Verunreinigung eine Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit von Menschen darstellen (vgl. § 17 Abs. 4 i.V.m. §13 Abs. 5 ElektroG).

 

0:1 Rückgabe

Auf Ihr Verlangen nehmen wir Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in unserem Versandlager Brassertstr. 210, 45768 Marl unentgeltlich zurück. Die Rücknahme wird nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft und ist auf drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt.

 

Kostenfreie Sammelstellen

Sie können darüber hinaus Ihre Elektroaltgeräte auch kostenlos bei einer der kommunalen Sammelstellen abgeben.

 

Weitere Informationen finden Sie auch unter https://e-schrott-entsorgen.org.

Hinweise zur Batterieentsorgung 

Jeder Verbraucher ist gesetzlich zur Rückgabe von Altbatterien/Altakkus verpflichtet:

 

 


Die durchgestrichene Mülltonne bedeutet: Batterien und Akkus dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden!

 

Auf schadstoffhaltigen Batterien finden Sie unter der durchgestrichenen Mülltonne zusätzlich folgende Hinweise:

 

Cd: Batterie enthält mehr als 0,002 Prozent Cadmium.

Hg: Batterie enthält mehr als 0,0005 Prozent Quecksilber.

Pb: Batterie enthält mehr als 0,004 Prozent Blei.

 

Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Lagerung die Umwelt oder Ihre Gesundheit schädigen können. Batterien enthalten zudem wichtige Rohstoffe wie z.B. Eisen, Zink, Mangan oder Nickel, die wiederverwertet werden können.

 

Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sind vor der Abgabe von diesem zu trennen.

 

Sie können Altbatterien und Akkus an einer öffentlichen Sammelstelle oder dort, wo Batterien und Akkus verkauft werden, zurückgeben. Batterien und Akkus, die wir als Neubatterien/Akkus im Sortiment führen oder geführt haben, können Sie in haushaltsüblichen Mengen auch unentgetlich an unserem Versandlager Brassertstr. 210, 45768 Marl zurückgeben oder dorthin zurücksenden.