Gebotsschild, Übergang benutzen M023 - ASR A1.3 (DIN EN ISO 7010) - 200x1.5 mm Kunststoff
- Gebotsschild gemäß DIN EN ISO 7010 & ASR A1.3
- Robustes 200x1.5 mm Kunststoffschild für den Übergang
- Sorgt für Rechtssicherheit in Betriebsstätten
- Klare Kennzeichnung nach neuester Norm
- Ideal für HORECA, um gesetzliche Anforderungen zu erfüllen
inkl. MwSt. 5,41 €
Mi., 27. Mai - Do., 28. Mai
Lieferung als Paket
Verkauf durch: König Werbeanlagen
Produktbeschreibung
- Gebotsschild gemäß DIN EN ISO 7010 & ASR A1.3
- Robustes 200x1.5 mm Kunststoffschild für den Übergang
- Sorgt für Rechtssicherheit in Betriebsstätten
- Klare Kennzeichnung nach neuester Norm
- Ideal für HORECA, um gesetzliche Anforderungen zu erfüllen
Gebotsschild, Übergang benutzen M023 - ASR A1.3 (DIN EN ISO 7010) - 200x1.5 mm Kunststoff
Gebotsschild nach DIN EN ISO 7010
Gebotsschild Übergang benutzen DIN EN ISO 7010 – M023, 200mm
Mittig auf dem kreisförmigen, blauen Schild ist ein Übergang zu sehen. Ein Männchen in weiß geht über den Übergang.
Stellen Sie um auf die Sicherheitszeichen nach DIN EN ISO 7010 Laut ASR A1.3 sind die Sicherheitskennzeichen nach DIN EN ISO 7010 für alle Betriebsstätten in Deutschland gültig. Alte Ausnahmen, z. B. nach BGV A8 gelten nicht mehr. Nur mit Kennzeichnung nach ASR A1.3 schaffen Sie Rechtssicherheit – auch im Schadensfall. Nutzen Sie die Vermutungswirkung der gesetzlichen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dies bedeutet: Nach aktueller ASR A1.3 gekennzeichnet heißt alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Handeln Sie sofort und stellen Sie um, kennzeichnen Sie nach aktueller Norm!
Material: Kunststoff
Gebotsschild nach DIN EN ISO 7010
Gebotsschild Übergang benutzen DIN EN ISO 7010 – M023, 200mm
Mittig auf dem kreisförmigen, blauen Schild ist ein Übergang zu sehen. Ein Männchen in weiß geht über den Übergang.
Stellen Sie um auf die Sicherheitszeichen nach DIN EN ISO 7010 Laut ASR A1.3 sind die Sicherheitskennzeichen nach DIN EN ISO 7010 für alle Betriebsstätten in Deutschland gültig. Alte Ausnahmen, z. B. nach BGV A8 gelten nicht mehr. Nur mit Kennzeichnung nach ASR A1.3 schaffen Sie Rechtssicherheit – auch im Schadensfall. Nutzen Sie die Vermutungswirkung der gesetzlichen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dies bedeutet: Nach aktueller ASR A1.3 gekennzeichnet heißt alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Handeln Sie sofort und stellen Sie um, kennzeichnen Sie nach aktueller Norm!
Material: Kunststoff
Produktmerkmale
Produkt & Marke
Artikel Nr.AAA0001061270
inkl. MwSt. 5,41 €
Mi., 27. Mai - Do., 28. Mai
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