Verbotsschild, Kein Zutritt für Personen mit Herzschrittmachern P007 - ASR A1.3 (DIN EN ISO 7010) - 200x1.5 mm Kunststoff
- ASR A1.3-konform für Rechtssicherheit
- Kunststoffschild, ideal für HORECA-Betriebe
- Deutliches P007-Verbotssymbol
- Kompakte Größe 200x1.5 mm
- Warnt vor Herzschrittmacher-Risiken
inkl. MwSt. 5,88 €
Mi., 28. Okt. - Do., 29. Okt.
König WerbeanlagenVerkäufer
Produktbeschreibung
- ASR A1.3-konform für Rechtssicherheit
- Kunststoffschild, ideal für HORECA-Betriebe
- Deutliches P007-Verbotssymbol
- Kompakte Größe 200x1.5 mm
- Warnt vor Herzschrittmacher-Risiken
Verbotsschild, Kein Zutritt für Personen mit Herzschrittmachern P007 - ASR A1.3 (DIN EN ISO 7010) - 200x1.5 mm Kunststoff
Verbotsschild Kein Zutritt für Personen mit Herzschrittmacher oder implantierten Defibrillatoren DIN EN ISO 7010-P007
Verbotsschild Kein Zutritt für Personen mit Herzschrittmacher oder implantierten Defibrillatoren DIN EN ISO 7010-P007, 200mm
Mittig auf dem kreisförmigen, weißen Schild ist ein Herzschrittmacher zu sehen. Das Schild hat einen roten Rand und eine rote, diagonale Linie, die den Herzschrittmacher überdeckt, um das Verbot deutlich zu machen.
Stellen Sie um auf die Sicherheitszeichen nach DIN EN ISO 7010 Laut ASR A1.3 sind die Sicherheitskennzeichen nach DIN EN ISO 7010 für alle Betriebsstätten in Deutschland gültig. Alte Ausnahmen, z. B. nach BGV A8 gelten nicht mehr. Nur mit Kennzeichnung nach ASR A1.3 schaffen Sie Rechtssicherheit – auch im Schadensfall. Nutzen Sie die Vermutungswirkung der gesetzlichen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dies bedeutet: Nach aktueller ASR A1.3 gekennzeichnet heißt alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Handeln Sie sofort und stellen Sie um, kennzeichnen Sie nach aktueller Norm!
Material: Kunststoff
Mit diesem Verbotsschild kennzeichnen Sie immer eindeutig und weisen Kunden, Besucher und Mitarbeiter darauf hin, dass das Betreten mit Herzschrittmacher oder implantieren Defibrillator verboten ist. Dem Betrachter des Verbotsschildes wird unmissverständlich klar, dass bei Betreten des gekennzeichneten Bereichs eine Fehlfunktion des Herzschrittmachers oder implantierten Defibrillators eintreten kann.
Verbotsschild Kein Zutritt für Personen mit Herzschrittmacher oder implantierten Defibrillatoren DIN EN ISO 7010-P007
Verbotsschild Kein Zutritt für Personen mit Herzschrittmacher oder implantierten Defibrillatoren DIN EN ISO 7010-P007, 200mm
Mittig auf dem kreisförmigen, weißen Schild ist ein Herzschrittmacher zu sehen. Das Schild hat einen roten Rand und eine rote, diagonale Linie, die den Herzschrittmacher überdeckt, um das Verbot deutlich zu machen.
Stellen Sie um auf die Sicherheitszeichen nach DIN EN ISO 7010 Laut ASR A1.3 sind die Sicherheitskennzeichen nach DIN EN ISO 7010 für alle Betriebsstätten in Deutschland gültig. Alte Ausnahmen, z. B. nach BGV A8 gelten nicht mehr. Nur mit Kennzeichnung nach ASR A1.3 schaffen Sie Rechtssicherheit – auch im Schadensfall. Nutzen Sie die Vermutungswirkung der gesetzlichen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dies bedeutet: Nach aktueller ASR A1.3 gekennzeichnet heißt alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Handeln Sie sofort und stellen Sie um, kennzeichnen Sie nach aktueller Norm!
Material: Kunststoff
Mit diesem Verbotsschild kennzeichnen Sie immer eindeutig und weisen Kunden, Besucher und Mitarbeiter darauf hin, dass das Betreten mit Herzschrittmacher oder implantieren Defibrillator verboten ist. Dem Betrachter des Verbotsschildes wird unmissverständlich klar, dass bei Betreten des gekennzeichneten Bereichs eine Fehlfunktion des Herzschrittmachers oder implantierten Defibrillators eintreten kann.
Produktmerkmale
Produkt & Marke
Artikel Nr.AAA0001060448
inkl. MwSt. 5,88 €
Mi., 28. Okt. - Do., 29. Okt.
König WerbeanlagenVerkäufer