Sorgfalt in der Lieferkette

Unser Bekenntnis zu Menschenrechten

Die Achtung von Menschenrechten und Einhaltung von Umweltbelangen gehört zu den Grundwerten der METRO. Dies haben wir in der allgemeinen Werteerklärung der METRO AG, dem Mutterkonzern von METRO Deutschland GmbH verankert. Als verantwortungsvoller Partner für unsere Kundinnen und Kunden, Lieferanten und Geschäftspartner sowie unsere eigenen Mitarbeitenden sind wir Teil der Gesellschaft und globaler Lieferketten. Verantwortungsbewusstes Handeln mit Blick auf Zukunft und die Folgewirkung unserer Geschäfte auf die Gesellschaft und die Umwelt und somit im Umkehrschluss auch die Auswirkung auf unser Geschäft sind für METRO von wesentlicher Bedeutung.
Neue Struktur der Geschäftsbereiche

Info Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz regelt seit dem 01. Januar 2023 die unternehmerische Verantwortung zur Vermeidung von Verletzungen von Menschenrechts- und Umweltbelangen in der Lieferkette und im eigenen Geschäftsbereich.

Unternehmen sind hiernach verpflichtet, in ihrem eigenen Geschäftsbereich und ihrer Lieferkette menschenrechtliche sowie bestimmte umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten.

Die zu erfüllenden Pflichten richten sich nach den tatsächlichen Einflussmöglichkeiten.

Zu den Pflichten gehört insbesondere die Etablierung eines angemessenen Risikomanagements,  welches neben der Risikoanalyse auch Maßnahmen zur Prävention und bei Bedarf Abhilfe bei identifizierten Risiken bzw. Verletzungen umfasst.

Das LKSG nennt unter Bezug auf die von den Vereinten Nationen (UN) und der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) festgelegten Menschen- und Arbeitsrechten insbesondere folgenden menschenrechts- und umweltbezogenen Risiken:

Lieferkettensorgfaltsplichtengesetz_neu

Menschenrechtliche Risiken

  • Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Sklaverei
  • Missachtung des Arbeitsschutzes
  • Missachtung der Koalitionsfreiheit
  • Ungleichbehandlung in Beschäftigung
  • Vorenthaltung angemessenen Lohns
  • Gesundheitsschädliche Umweltbeeinträchtigungen (Boden, Gewässer, Luft, Lärm)
  • Rechtswidrige Räumung und Entziehung von Land, Wäldern und Gewässern
  • Missachtung der Menschenrechte durch Sicherheitskräfte

    Darüber hinaus bezieht sich das LkSG auch auf umweltbezogene Risiken, die einen direkten Einfluss auf die Gesundheit von Menschen haben. Hierzu gehört:

  • Umgang mit Quecksilberprodukten
  • Umgang mit persistenten organischen Schadstoffen (POPs)
  • Grenzüberschreitende Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung
Weitere Informationen zum Gesetz wurden durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hier in Form von FAQ und Handreichungen veröffentlicht.

Grundsatzerklärung

Wir sind überzeugt, dass unternehmerischer Erfolg nur im Einklang mit der Achtung von Menschenrechten und Umweltbelangen von Dauer ist. Daher nehmen wir unsere unternehmerische Verantwortung für die Achtung von Menschenrechten und Umweltbelangen ernst. Durch einen risikobasierten Managementansatz sowie effektiven Beschwerdemechanismus können menschenrechtliche sowie umweltbezogene Risiken identifiziert, bewertet, durch angemessene Präventionsmaßnahmen adressiert und - wenn erforderlich durch geeignete Abhilfemaßnahmen korrigiert werden. Wie wir dabei vorgehen, beschreiben wir in unserer Grundsatzerklärung.

Verhaltenskodex für Geschäftspartner

Es ist unser Selbstverständnis, einen positiven Beitrag zur Achtung der Menschenrechte und zur Einhaltung von Umweltbelangen zu leisten. Das gilt für unseren eigenen Geschäftsbetrieb ebenso wie für unsere Lieferanten. Hierbei arbeiten wir mit unseren Lieferanten zusammen und erwarten von ihnen, sich an die Menschenrechte sowie die entsprechenden internationalen Arbeits- und Sozialstandards sowie Umweltstandards zu halten. In unserem Verhaltenskodex für Geschäftspartner legen wir daher die Anforderungen fest, deren Einhaltung METRO von ihren Geschäftspartnern in den Geschäftsbeziehungen mit METRO verbindlich einfordert.

Der Verhaltenskodex für Geschäftspartner ist integraler Bestandteil der vertraglichen Vereinbarungen zwischen METRO und dem Geschäftspartner und definiert die Mindeststandards in den Bereichen Menschenrechte und Umweltschutz.

Den Verhaltenskodex für Geschäftspartner zum Download findest Du hier.

Hinweisgebersystem / Beschwerden

Unser Hinweisgebersystem  bietet eine vertrauliche und gleichzeitig klar strukturierte Möglichkeit Umgang mit Hinweise zu Risiken oder  Verletzung von Menschenrechten oder umweltbezogenen Schutzgütern, wie zum Beispiel Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Diskriminierung oder die schädlichen Verunreinigungen von Böden, Gewässern und Luft sowie schädliche Lärmemissionen und übermäßiger Wasserverbrauch, die einen Bezug zu unserem Unternehmen, unserer Lieferkette oder unseren Beschäftigten haben zu melden. 

Beschwerden und Hinweise können hier abgeben werden – auf Wunsch auch anonym. Der Prozess ist in der Verfahrensordnung hier genau beschrieben.

Personen, die Beschwerden zu menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken oder Pflichtverletzungen ohne die Nutzung eines digitalen Tools abgeben wollen, können sich darüber hinaus weiterhin an ihre bekannten Ansprechpartner innerhalb der METRO oder an menschenrechtsbeauftragte@metro.de wenden.

Berichtserstattung

METRO Deutschland ist gesetzlich verpflichtet, regelmäßig einen Bericht über die Erfüllung der im Gesetz verankerten Sorgfaltspflichten zu veröffentlichen.

Die Berichte findest Du hier zum Download: (erster Bericht ab Februar 2024)