Geschäftsgrundsätze der METRO Deutschland

Unsere Geschäftsgrundsätze sind ein wichtiger Bestandteil unserer Compliance-Kultur. Ihre Einhaltung ist Teil unseres Selbstverständnisses und unseres Versprechens auch gegenüber unseren Kundinnen und Kunden. Verstöße gegen unsere Geschäftsgrundsätze werden weder von unserer Gemeinschaft noch von unserem Unternehmen geduldet.

Geschäftsgrundsätze der METRO Deutschland

Compliance ist in erster Linie eine Frage guter Unternehmenskultur. Nur gemeinsam können wir sie mit Leben füllen. Unsere Compliance-Werte und die METRO Geschäftsgrundsätze helfen uns im Tagesgeschäft

...die Interesse unserer Kundinnen und Kunden und der METRO zu wahren,

...ein attraktiver Arbeitgeber zu sein,

...das Unternehmen und seine Angestellten vor Schaden zu schützen.

Es mag Umstände geben, unter denen besser ein Gespräch außerhalb des direkten Umfelds geführt wird. In diesen Fällen können Vorfälle auch über unser Hinweisgebersystem angesprochen werden. Jeder einzelnen Meldung wird angemessen nachgegangen. Der Hinweisgeber wird aus einer in gutem Glauben abgegebenen Meldung keine nachteilige Behandlung erfahren. Und: Wir schützen natürlich auch betroffene Kollegen vor ungerechtfertigten Vorwürfen. Für alle relevanten Fälle gibt es ein strukturiertes und nachvollziehbares Verfahren. Ein Ausschuss mit Vertretern aus den Bereichen Compliance, HR, Recht und Revision gewährleistet, dass jede Meldung fair behandelt und konsequent bearbeitet wird.

Wir trennen strikt persönliche Interessen von denen des Unternehmens.

1. Wir trennen strikt persönliche Interessen von denen des Unternehmens.

Bei unserer Tätigkeit für die METRO gilt: Wir repräsentieren die METRO und ihre Interessen. Persönliches und Berufliches müssen dabei immer strikt getrennt werden.Die METRO braucht Ihre ungeteilte Loyalität und Ihren engagierten Einsatz zum Wohle unserer Kundinnen und Kunden. Da haben Interessenskonflikte keinen Platz. Im Zweifel fragen wir unseren Vorgesetzten oder Compliance Officer.
Wir bieten niemandem einen ungerechtfertigten Vorteil.

Wir bieten niemandem einen ungerechtfertigten Vorteil.

Im Umgang mit Geschäftspartnern und Behörden gilt immer und überall: Wir bieten keine ungerechtfertigten Vorteile an und vermeiden auch nur den Anschein von Bestechung. Wir bieten an, was leistungsgerecht ist und gerade im Umgang mit Behörden halten wir uns strikt an das Gesetz. Wollen wir einen Vorteil anbieten, der als ungerechtfertigt angesehen werden könnte, suchen wir erst das Gespräch mit unserem Vorgesetzten oder Compliance Officer. In Ordnung sind geringwertige oder symbolhafte Geschenke, Einladungen von Geschäftspartnern zu Geschäftsessen in einem angemessenen Rahmen und natürlich: aggressiver Preiswettbewerb und überzeugende Produktangebote und Dienstleistungen.
Wir nutzen unsere Stellung nicht zu persönlichen Vorteilen aus.

3. Wir nutzen unsere Stellung nicht zu persönlichen Vorteilen aus.

Wir arbeiten mit Tausenden von Geschäftspartnern zusammen. Wichtig ist, dass wir bei der Auswahl von Geschäftspartnern keine persönlichen Vorteile fordern oder annehmen. Bei der Auswahl haben wir vielmehr nur die besten Interessen unserer Kunden und des Unternehmens im Blick. Wir vermeiden auch jeden Anschein der Bestechlichkeit und fragen lieber einmal zu oft bei unserem Compliance Officer nach, wenn wir unsicher sind. In Ordnung sind Einladungen zu fachlichen Veranstaltungen wie Produkteinführungen, geringwertige und symbolhafte Geschenke sowie Einladungen zu Geschäftsessen in einem angemessenen Rahmen.
Wir gehen vertraulich mit allen Informationen aus dem Unternehmen um.

4. Wir gehen vertraulich mit allen Informationen aus dem Unternehmen um.

Viele Informationen, die uns helfen, unseren Kundinnen und Kunden das bestmögliche Angebot zu machen, sind vertraulich. Damit vertrauliche Informationen nicht in falsche Hände geraten, sind wir immer achtsam, mit wem und wo wir Informationen teilen. Es gilt: Wir geben keine Informationen oder Dokumente aus dem Unternehmen außerhalb unserer normalen geschäftlichen Abläufe an Dritte weiter. Bei Anfragen verweisen wir auf die zuständigen Kolleginnen und Kollegen bei der METRO. Informationen, die von der METRO veröffentlicht oder öffentlich bestätigt wurden, sind natürlich nicht vertraulich.
Wir respektieren die Regeln des fairen Wettbewerbs.

5. Wir respektieren die Regeln des fairen Wettbewerbs.

Der Wettbewerb treibt uns dazu an, unseren Kundinnen und Kunden die bestmöglichen Angebote zu machen. Daher halten wir uns strikt an das Kartellrecht.

In der Praxis heißt das: Mit Wettbewerbern sprechen wir nicht über Dinge, die für den Wettbewerb relevant sind, z. B. Einkaufs- und Verkaufspreise, Kosten und Kundinnen und Kunden. Mit Lieferanten stimmen wir nicht unsere Verkaufspreise ab. Über den Lieferanten beziehen wir keine Informationen über konkrete Wettbewerber.
 Wir behandeln alle gleich.

6. Wir behandeln alle gleich.

Diskriminierung ist nicht akzeptabel. Bei METRO begegnen wir einander mit Respekt und schützen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor jeglicher Diskriminierung wie etwa aufgrund ihrer Weltanschauung, Herkunft, Religion, Ethnie, ihres Alters, ihrer sexuellen Orientierung und Identität, ihres Geschlechts oder einer Behinderung.

Auch jegliche Form von Belästigung, insbesondere Mobbing und sexuelle Belästigung, hat keinerlei Platz in unserer Gemeinschaft.
Wir sind ein fairer Arbeitgeber

7. Wir sind ein fairer Arbeitgeber

Unsere Mitarbeiterinnen  und Mitarbeiter sind uns wichtig! Darum schaffen und erhalten wir faire Arbeitsbedingungen. Das heißt natürlich, dass wir arbeitsrechtliche Vorschriften einhalten. Das bedeutet auch, dass wir als Unternehmen die nationalen Rechte an unseren vielen Standorten respektieren. So können sich beispielsweise Arbeitnehmer im Rahmen dieser nationalen Gesetze organisieren, wenn sie das wollen.
Wir achten das geltende Recht.

8. Wir achten das geltende Recht.

Es klingt einfach, ist aber immens wichtig: Wir arbeiten stets im Einklang mit den Gesetzen und den gültigen Unternehmensrichtlinien. Um diesen Grundsatz zu leben, braucht es die Eigenverantwortung eines jeden Einzelnen.

Das heißt, wir informieren uns über wichtige Bestimmungen, halten uns auf dem Laufenden und nehmen an Schulungsveranstaltungen teil. Wir fragen unseren Compliance Officer, wenn wir unsicher sind.

METRO Hinweisgebersystem

Integrität und Compliance sind für METRO von größter Bedeutung. Daher ist es für METRO entscheidend, jedes potenziell nicht regelkonforme Verhalten und Risiko zu erkennen. Der METRO AG Vorstand unterstützt eine Kultur des Vertrauens, der Offenheit und Transparenz und ermutigt alle Mitarbeitenden sowie externe Dritte, Bedenken zu vorliegendem oder vermuteten Fehlverhalten oder Risiken offen zu äußern.

Mitarbeitende und externe Dritte werden ermutigt, vermutetes oder vorliegendes Fehlverhalten oder Risiken im Geschäftsbereich der METRO, aber auch bei ihren direkten oder indirekten Zulieferern zu melden.

Meldungen können über das konzernweite Hinweisgebersystem abgegeben werden.

Hinweisgebersystem

Verfahrensordnung

Zur Förderung der objektiven und effizienten Bearbeitung von Meldungen hat METRO eine Verfahrensordnung erlassen, die zeigt, wie Meldungen nachgegangen wird und wie viel Zeit die Bearbeitung für gewöhnlich in Anspruch nimmt.
Verfahrensordnung

Lokale Meldestelle

Neben dem konzernweiten Hinweisgebersystem ist auch eine lokale Meldestelle eingerichtet. Die Kontaktperson ist der Compliance Officer der METRO Deutschland.

METRO Deutschland GmbH
z.Hd. Compliance Officer
Schlüterstr. 5
40235 Düsseldorf
E-Mail: complianceofficer@metro.de

Verhaltenskodex für Geschäftspartner
Der METRO Verhaltenskodex für Geschäftspartner legt die wesentlichen Grundprinzipien in den Bereichen Umwelt, Soziales und Geschäftsethik fest, deren Erfüllung wir in der täglichen Zusammenarbeit von unseren Partnern erwarten.
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