EU Data Act

Seit dem 12. September 2025 gilt der EU Data Act verbindlich in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Verordnung regelt den fairen Zugang zu und die Nutzung von Daten aus vernetzten Produkten und digitalen Diensten (etwa bei smarten Geräten, Küchentechnik oder digitalen Kassensystemen).

Warum ist das für Dich relevant?

Unternehmen, die vernetzte Produkte nutzen oder weiterverkaufen, müssen sicherstellen, dass sie Zugriff auf die dabei entstehenden Daten (z. B. Nutzungs-, Leistungs- oder Umgebungsdaten) erhalten und diese bei Bedarf auch an Dritte weitergeben können. Dies betrifft insbesondere Gastronomie, Einzelhandel und Dienstleister, die solche Produkte einsetzen.

Was bedeutet das für Wiederverkäufer?

Auch Wiederverkäufer, die vernetzte Produkte vertreiben, sind verpflichtet, ihre Kunden vor dem Kauf transparent über die Art, den Umfang und die Nutzung der erzeugten Daten zu informieren – z. B. über Speicherorte, Zugriffsmöglichkeiten und Weitergaberechte. Diese Pflicht gilt sowohl im B2C- als auch im B2B-Bereich.