GARAN-Label EmpCo-Richtlinie

Im Zuge der EmpCo-Richtlinie - Richtlinie (EU) 2024/825 - wurde in die Richtlinie 2011/83/EU über die Rechte der Verbraucher ein neuer Artikel 22a eingefügt. Dessen Vorgaben sind ab dem 27. September 2026 anzuwenden und schaffen EU-weit einheitliche Anforderungen an die Kennzeichnung gewerblicher Haltbarkeitsgarantien. 
 
Wo ein Hersteller für ein Produkt eine freiwillige Haltbarkeitsgarantie über das gesamte Produkt und mit einer Dauer von mehr als zwei Jahren gewährt, ist künftig das harmonisierte GARAN-Label zu verwenden.
 
In Zukunft wird das Label direkt auf der Verpackung zu finden sein. Sollte dies noch nicht der Fall sein, kann es hier eingesehen werden:
Artikelnummer (4-stellig) finden: Sie steht entweder über der EAN oder ist in die EAN integriert.

​Passendes Label zur Artikelnummer aus der unten stehenden Liste auswählen.

GARAN_6503
GARAN_6504
GARAN_6505
GARAN_6509
GARAN_6514
GARAN_6518
GARAN_6522
GARAN_6527
GARAN_6535
GARAN_6536
GARAN_6540
GARAN_6803
GARAN_7203
GARAN_7291
GARAN_7315
GARAN_7682