VERPACKUNGSGESETZ

Serviceverpackungen sind Einweggeschirr sowie Verpackungen des Handels, der Gastronomie und anderer Dienstleister, die die Übergabe von Waren an den Endverbraucher ermöglichen oder unterstützen. Beispiele hierfür sind Pommes-Frites Schalen, Pizzakartons, Brötchentüten, Becher usw. Sobald Sie die Verpackungen in Ihrer Verkaufsstätte mit Ware befüllen und an Ihren Kunden abgeben, müssen Sie für das Recycling dieser Verpackungen bezahlen.Da für die METRO Deutschland das Thema Nachhaltigkeit und Verringerung von Abfall ein wichtiges Thema ist, gehören selbstverständlich auch nachhaltige Einweg-Verpackungen zu unserem breiten Sortiment. 

Serviceverpackungen

Lizenzierung der Verpackungen:

Auf Basis des Materials und des Einzelgewichts der Verpackungen wird eine Entsorgungsgebühr berechnet. Diese wird an eines der Dualen Systeme abgeführt. Das bedeutet, die Verwender müssen mit einem Anbieter eines Systems einen sogenannten Systembeteiligungsvertrag abschließen. Auf diese Weise wird die Sammlung und das Recycling des Materials gewährleistet und durch die Lizenzgebühr bezahlt.

Bei Serviceverpackungen erlaubt das Verpackungsgesetz, dass Sie die Systembeteiligung an einen Vorvertreiber delegieren können. METRO bietet Ihnen den Service, dass Sie Ihre Serviceverpackungen über uns lizenzieren lassen. Weitere Informationen dazu erhalten sie hier.

Registrierung des Unternehmens bei der «Zentralen Stelle Verpackungsregister»:

Betroffene Unternehmen müssen sich einmalig im öffentlich einsehbaren Melderegister LUCID registrieren. Dies wird von der Behörde Zentralen Stelle Verpackungsregister bereitgestellt, um die Pflichteinhaltung nachvollziehen zu können. Diese gesetzliche Registrierungspflicht tritt am 01.07.2022 in Kraft.

Diese Registrierung ist für Sie kostenlos.

Weitere Informationen dazu erhalten sie hier.

VERPACKUNGEN LIZENZIEREN – UNSER SERVICE FÜR SIE

Lizenzierungspflicht
Serviceverpackungen sind, sobald sie am Verkaufsort (also dem Imbiss, der Bäckerei, der Pizzeria etc.) mit Ware befüllt und an den Endverbraucher abgegeben werden, "lizenzierungspflichtig". Das heißt, derjenige, der diese Serviceverpackungen mit Ware befüllt, hat sich zwingend an einem dualen System, von dem es mehrere in Deutschland gibt, zu beteiligen. Dabei werden alle Serviceverpackungen auf Basis der Materialart und des Einzelgewichts berechnet. Die sich daraus ergebende Entsorgungsgebühr wird an eines der dualen Systeme, welches die vorschriftsmäßige Entsorgung organisiert, abgeführt.
Lizenzierungspflicht

Für Serviceverpackungen besteht die Lizenzierungspflicht also beim Letztvertreiber, d.h. beim Bäcker oder Imbissbetreiber. Sie müssen die Serviceverpackungen daher bei einem dualen System lizenzieren lassen. Das Verpackungsgesetz gibt Ihnen allerdings die Möglichkeit, diesen Lizenzierungsprozess an Ihren Lieferanten oder den Hersteller der Verpackung zu übertragen: 

Wenn METRO die Lizenzierung für Sie übernehmen soll, melden Sie sich bitte mit dem ausgefüllten Formular beim Kundeneingang in Ihrem Großmarkt oder bei Ihrem Kundenmanager. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus organisatorischen Gründen nur gem. den im Auftragsformular genannten Rahmenbedingungen die Lizenzierung für Sie übernehmen können.

 Jetzt Formular herunterladen und METRO Service nutzen 
Wenn METRO die Lizenzierung für Sie übernehmen soll, melden Sie sich bitte mit dem ausgefüllten Formular beim Kundeneingang in Ihrem Großmarkt.
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Was ist zu beachten?

So geht's

Sollten Sie über mehrere Kundennummern verfügen, ist für jede Kundennummer ein eigener Auftrag erforderlich. Rückwirkend zu Beginn des Montas, in dem uns der Auftrag erteilt wird, werden wir die Anmeldungen bei einem dualen System für Sie in Bezug auf alle bei uns gekauften Serviceverpackungen übernehmen. 

Wir werden Ihnen jährlich eine Bestätigung, über die bei dem dualen System gemeldeten Mengen erstellen und Ihnen über die angefallenen Lizenzgebühren eine Rechnung übersenden. Eine Tabelle über die jeweils gültigen Lizenzgebühren der jeweiligen Serviceverpackung erhalten Sie am Kundeneingang im Großmarkt.

Ansonsten können wir Ihnen versichern, dass wir unsere Verpflichtungen aus dem Verpackungsgesetz als Handelsunternehmen selbstverständlich erfüllen. Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter: verpackungsregister.org

REGISTRIERUNG IN LUCID – WAS IST ZU TUN? 

Infolge der Novelle des Verpackungsgesetzes 2021 gilt ab dem 1. Juli 2022 in Abänderung der bisherigen Regelung eine Registrierungspflicht für alle Verwender von Serviceverpackungen (z.B. Tüten, Tragetaschen, Coffee-to-go-Becher, Geschenkverpackungen), unabhängig davon, ob für diese bereits eine Systembeteiligung besteht.
Die Registrierungspflicht gilt daher zum Beispiel für alle Restaurants, Betriebskantinen, Großküchen, Bäckereien, Metzgereien, Eisdielen, Hofläden und ähnliche Einrichtungen.

Wurde die Registrierung nicht bis zum 01.07.2022 vorgenommen, besteht ein Vertriebsverbot. Mit Ware befüllte Serviceverpackungen dürfen von dem Unternehmen dann nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Sollten diese dennoch vertrieben werden, drohen Bußgelder.
Die Registrierung dürfen Sie nicht an Ihren Vorvertreiber, z.B. METRO delegieren, sie muss immer von Ihnen selber vorgenommen werden!

Zur kostenlosen Registrierung in LUCID bei der zentralen Stelle Verpackungsregister:

https://lucid.verpackungsregister.org/login

Auf der Webseite der zentralen Stelle Verpackungsregister finden Sie auch einen Erklärfilm „Neuregistrierung“, in dem Sie erfahren, wie die Registrierung funktioniert.

https://www.verpackungsregister.org/information-orientierung/hilfe-erklaerung/erklaerfilme/registrierung-in-lucid


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