Verkaufs- und geschäftsbedingungen für das belieferungsgeschäft

Stand Februar 2024

1. Allgemeines

Ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der METRO Deutschland GmbH sowie ihrer Tochtergesellschaften (nachfolgend METRO) und der Datenschutzerklärung gelten zusätzlich die nachstehenden Verkaufs- und Geschäftsbedingungen für das METRO - Belieferungsgeschäft (im Nachfolgenden auch kurz „Allgemeine Belieferungsbedingungen“ genannt. Die Allgemeinen Belieferungsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen im Sinne des §14 BGB sowie rechtsfähigen Personengesellschaften oder Kleingewerbetreibenden, eingetragenen Vereinen oder Einrichtungen des öffentlichen Rechts (im Folgenden „Kundschaft“, „Kundin“ und/oder „Kunde“ oder in Mehrzahl „Kundinnen“ und/oder „Kunden“ genannt). Die Allgemeinen Belieferungsbedingungen können jederzeit unter https://www.metro.de/unternehmen/agb_allgemein eingesehen und ausgedruckt werden.
Unsere Allgemeinen Belieferungsbedingungen erstrecken sich auf alle Bestellungen im Rahmen des Belieferungsgeschäfts mit unserer Kundschaft und gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Belieferungsbedingungen abweichende Bedingungen der Kundinnen und Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Allgemeinen Belieferungsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Allgemeinen Belieferungsbedingungen abweichenden Bedingungen der Kundschaft die Lieferung an vorbehaltlos ausführen.
Bestellungen im Rahmen des Belieferungsgeschäfts sind nur für bereits hierfür angemeldete Kundinnen und Kunden zulässig, die eine entsprechende „Zusatzvereinbarung für die Belieferung“ mit uns abgeschlossen haben. Sofern eine solche Zusatzvereinbarung bisher nicht besteht, ist ein vorheriger Abschluss vor der ersten Bestellung durch Dich erforderlich. 
Diese Allgemeinen Belieferungsbedingungen finden bei allen Lieferarten, insbesondere bei der Belieferung durch uns oder einen von uns beauftragten Spediteur von einem unserer Märkte, Depots oder Läger Anwendung, aber auch bei der Direktbelieferung durch einen Lieferanten (sog. „Drop-Shipping“ oder „Streckengeschäft“). Artikel aus dem Bereich des Drop-Shipping sind im Webshop (M-Shop) durch den Zusatz „Paketversand durch externen Anbieter zzgl. Versandkosten“ oder „Paketzustellung“ gekennzeichnet. 
Mit der Aufgabe einer Bestellung erklärst Du ausdrücklich, dass die bestellte Ware für Deine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit bestimmt ist.
Alle Vereinbarungen, die zwischen Dir und uns zwecks Ausführung von Aufträgen/Bestellungen getroffen werden, sind in diesen Allgemeine Belieferungsbedingungen schriftlich niedergelegt. Unsere Vereinbarungen gelten auch für zukünftige Geschäfte, auch wenn nicht wiederholt darauf hingewiesen wird, sofern Dir diese bei einem vorherigen Geschäft zugegangen sind.
Gemäß den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes liefern wir nur an Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr.

2. Vertragspartner

Vertragspartner für alle Bestellungen über das Telefon, E-Mail sowie über unser Bestellsystem M:Shop unter https://lieferservice.metro.de/ ist die:
METRO Deutschland GmbH, Metro-Straße 8,
HRB-Nr. 13665 am Amtsgericht Düsseldorf mit Sitz in 40235 Düsseldorf
Umsatzsteuer-ID-Nr. DE 184048859
Telefon: 0211 / 17607090 (*) 
E-Mail: kontakt@metro.de 
(*) Zum Ortstarif - Kosten für Anrufe aus dem Mobilfunknetz können abweichen.

3. Bestellungen und Vertragsschluss

3.1 Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.
3.2 Wenn Du ein Produkt kaufen möchtest, musst Du Dich zunächst als Kundin oder Kunde für die Belieferung anmelden. Erst dann kannst Du das gewünschte Produkt durch Anklicken des blauen Symbols „Einkaufswagen“ in das Warenkorb legen. Den Inhalt dieser Liste kannst Du jederzeit ansehen. Diese Vorgänge sind unverbindlich. Du kannst die Produkte jederzeit wieder aus dem Warenkorb entfernen.
Folgende technische Schritte führen zu einer zahlungspflichtigen Bestellung:
Willst Du die Produkte in Ihrem Warenkorb kaufen, klickst Du auf den Button „Zur Kasse“. Gebe in die Maske falls notwendig die erforderlichen Daten ein. Anschließend bestätigst Du Deine Bestellung durch Anklicken des Buttons „Absenden“. Durch Abgabe der Bestellung bietest Du uns verbindlich den Abschluss eines Kaufvertrages an.
Je Standort (Markt oder FSD-Depot) gilt ein Mindestbestellwert, der regional abweicht, Drop-Shipping-Artikel werden beim Mindestbestellwert nicht berücksichtigt. Eine Liste der für jeden Standort aktuell geltenden Mindestbestellwerte findest Du hier. Bei Unterschreitung der Mindestbestellmenge sind wir berechtigt, Bestellungen abzulehnen oder nach unserer Wahl eine Auftragsabwicklungspauschale in Höhe von derzeit 20 € netto für Handling- und Lieferkosten zu berechnen. Bei Preissteigerungen (z.B. Dieselpreise) behalten wir uns vor, die Mindestbestellwerte oder die Auftragsabwicklungspauschale angemessen anzupassen oder Ihnen zukünftig angemessene Transport(mehr)kosten, die wir in der Auftragsbestätigung nennen, zu berechnen. Bei Drop-Shipping-Artikeln erfolgt der Versand durch den jeweiligen Lieferanten zu den im Webshop (M-Shop) angegebenen Versandkosten.
Bestellungen sollen bevorzugt online über den Webshop (M-Shop) vorgenommen werden. Alternativ können Bestellungen auch telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Bestellungen per Telefax sind nicht möglich, Bestellungen in Schriftform sollen wegen des erheblichen manuellen Mehraufwandes nicht erfolgen. 
Die Präsentation der Produkte auf der Internetplattform https://lieferservice.metro.de stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Einladung, Bestellungen aufzugeben. Es kommt daher kein Kaufvertrag mit Eingang der Bestellung bei uns zustande. Nach Eingang Deiner Bestellung erhältst Du von uns eine noch unverbindliche Auftragsbestätigung, in der Regel per E-Mail, die den Eingang Deiner Bestellung bestätigt und Dir die Gelegenheit bietet, die Bestellung zu prüfen. 
Bitte beachte: Diese E-Mail (Auftragsbestätigung) dient lediglich der Bestätigung des Einganges der Bestellung und stellt noch keine Annahme Deines Angebotes auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Ein Kaufvertrag über einen Artikel kommt erst zustande, wenn wir Deine Bestellung annehmen, indem wir Dir eine Mail mit der Benachrichtigung zusenden, dass der Artikel an Dich ausgeliefert wird (Lieferbenachrichtigung). Sofern Du den Erhalt einer Lieferbenachrichtigung nicht wünschst, kommt ein Kaufvertrag über einen Artikel spätestens aber mit der Übergabe der Ware an Dich oder einen von Dir beauftragten Mitarbeiter zustande. 
3.3 Vor Übergabe der Ware erhältst Du üblicherweise am Morgen des Liefertages eine Lieferbenachrichtigung an die hinterlegte E-Mail-Adresse der bestellenden Person. Die Erstellung der Lieferbenachrichtigung erfolgt nur noch elektronisch aus Gründen der Nachhaltigkeit und Vereinfachung und Transparenz der Prozesse. Du hast empfängerseitig dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche elektronische Zusendungen der Lieferbenachrichtigungen per E-Mail an die jeweils hinterlegte E-Mail-Adresse zugestellt werden können. Filterprogramme, Firewalls oder andere technische Einrichtungen sind entsprechend anzupassen. Änderungen der E-Mail-Adresse haben Sie uns unverzüglich mitzuteilen. Zusendungen von Lieferbenachrichtigung an zuletzt hinterlegte E-Mail-Adresse gelten Ihnen als zugegangen. Wir haften nicht für Schäden, die aus einem gegenüber einer postalischen Zusendung allenfalls erhöhten Risiko einer elektronischen Zusendung der Lieferbenachrichtigung per E-Mail resultieren. Du trägst das durch eine Speicherung der elektronischen Lieferbenachrichtigung erhöhte Risiko eines Zugriffs durch unberechtigte Dritte.
Bitte beachte, dass diese E-Mail (Lieferbenachrichtigung) die verbindliche Annahme Deines  Angebotes darstellt und hiermit ein Kauvertrag mit Dir zustande kommt (s.o.). Sofern Du keine Lieferbenachrichtigung per E-Mail erhalten, erfolgt die Annahme Deines Angebots und der Abschluss eines Vertrages spätestens mit der Übergabe der Ware an Dich oder einen von Dir beauftragten Mitarbeiter.
3.4 Alle Bestellungen stehen unter dem Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit. Preise und Mengen werden erst durch Lieferbenachrichtigung oder, sofern der Kunde keine Lieferbenachrichtigung wünscht, durch die Lieferung bestätigt. Im letzteren Fall sind die Angaben im Lieferschein maßgeblich. Für die Berechnung sind grundsätzlich die am Tag der Bestellung im M-Shop geltenden Preise, Mengen und Gewichte maßgebend. Preisirrtümer bleiben aber vorbehalten, Sofern METRO Dich über einen Preisirrtum informiert, hast Du - sofern der korrekte Preis für Dich ungünstiger sein sollte – die Wahl, ob Du die betroffenen Artikel zu dem korrekten Preis beziehen oder die Bestellung für Dich kostenfrei stornieren möchtest. 
Mengenangaben (z. B. bei Gebinden mit Fisch, Fleisch, Obst & Gemüse) sind ungefähre Angaben, sofern nicht im Einzelfall anders angegeben. Wir sind berechtigt, bei Gewichts-Artikeln Lieferungen mit einer Differenz von bis zu 15% mehr oder weniger vorzunehmen. Zur Vereinbarung der Beschaffenheit unserer Waren gehören nur diejenigen Eigenschaften und Merkmale, die in unserem Angebot oder unserer Auftragsbestätigung ausdrücklich genannt sind.
Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte, Rezepte, Servier- oder Garnierweise und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich mit uns vereinbart ist. Für Abbildungen, Zeichnungen, Rezepte, Servier-, Garnier- oder Dekorationsanweisungen bzw. Empfehlungen halten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Das gilt auch für solche schriftliche Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet sind. Vor der Weitergabe an Dritte bedürfst Du unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
3.5 Abweichend von Ziffer 3.4. Absatz 1 kannst Du mit dem jeweiligen METRO-Standort Preise für bestimmte Artikel (sog. kundenindividuelle Preise) oder Rabattsätze sowie Zahlungsziele individuell vereinbaren. Grundlage hierfür ist stets eine ausdrückliche Vereinbarung zwischen Dir und uns, z. B. Vereinbarung über die Teilnahme am METRO Plus-Programm, Absprache kurzfristiger Sonderaktionen oder Sonderbestellungen (z. B. Verkauf von Ware kurz vor Ablauf des MHD per Telefon).
3.6 Der Ordersatz bleibt Eigentum von METRO. Er darf Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Bei Zuwiderhandlung behält sich METRO die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen sowie den Ausschluss von der Belieferung vor.

4. Lieferung

4.1 Teillieferungen sind zulässig. Lieferungen erfolgen grundsätzlich frei Bordsteinkante an die im Bestellformular oder Kundenformular angegebene Lieferadresse. Abweichungen hiervon bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Zusätzlich entstehende Kosten, die durch spezielle Anlieferungswünsche von Deiner Seite entstehen, gehen zu Deiner Lasten.
4.2 Angegebene Lieferfristen und -termine sind in jedem Falle unverbindlich, falls wir nicht im Einzelfall ausdrücklich die Verbindlichkeit mindestens in Textform (E-Mail) bestätigt haben. Fixgeschäfte nach § 376 HGB bedürfen der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Bestätigung.
4.3 Es steht METRO nach eigenem Ermessen frei, die Belieferung durch eigene Fahrzeuge oder einen fremden Spediteur durchzuführen. Bei Drop-Shipping-Artikeln erfolgt der Versand durch den jeweiligen Lieferanten durch einen von ihm ausgewählten und beauftragten Versand-Dienstleister.
4.4 Lieferzeit
Wir kommen nicht vor Ablauf einer uns gesetzten, angemessenen Nachfrist mit unserer Liefer- oder Leistungsverpflichtung in Verzug.
Fälle höherer Gewalt (unvorhergesehene, von uns unverschuldete Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes nicht hätten vermieden werden können, z.B. Arbeitskämpfe, Krieg, Feuer, Transporthindernisse, Rohmaterialmangel, behördliche Maßnahmen) unterbrechen für die Zeit ihrer Dauer und Umfang ihrer Wirkung unsere Lieferverpflichtung. Das gilt auch, wenn wir uns bereits im Lieferverzug befinden. In den Fällen höherer Gewalt sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn wir Dich unverzüglich über den Eintritt der höheren Gewalt bzw. über die nicht rechtzeitige oder ordnungsgemäße Belieferung informiert haben und Dir unverzüglich etwaig erfolgte Gegenleistungen erstatten.
Verzögert sich die Lieferung aus von uns zu vertretenden Gründen, haften wir ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Eine vorbehaltlose Annahme verspäteter Lieferungen oder Leistungen durch Dich gilt als Verzicht auf Deine vertraglichen oder gesetzlichen Ansprüche, wenn Sie die Verspätung nicht innerhalb von sieben (7) Arbeitstagen nach Ablieferung rügen. Wir verpflichten uns, Dich auf dem Lieferschein oder in der Begleitmail, mit der wir Dir diesen übersenden, auf diese Folge besonders hinzuweisen.
Wir haften nach den gesetzlichen Vorschriften, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Kommst Du in Annahmeverzug oder verletzt  schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, insoweit Schadensersatz einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern die Voraussetzungen des vorangegangenen Satzes vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf Sie über, in dem Sie in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
4.5 Mit der Übergabe der Ware erhalten Sie einen schriftlichen Lieferschein. Sofern Sie dies nicht ausdrücklich anders gewünscht haben, enthält der Lieferschein die Preise, die maßgeblich sind und die der Lieferbenachrichtigung (s.o.) entsprechen. Den ordnungsgemäßen Empfang der Ware bestätigen Sie oder ein/e von Ihnen beauftragte/r Mitarbeiter/in elektronisch auf einem PDA oder im Fall einer Funktionsstörung des PDA auf dem vorgenannten Lieferschein. In diesem Zusammenhang bist Du verpflichtet, die Temperatur von kühlpflichtigen Produkten gemeinsam mit dem Fahrer zu überprüfen. Du bestätigst mit Deiner Unterschrift ebenfalls, dass die Produkttemperatur in Ordnung ist. Du darfst nur kühlpflichtige Lebensmittel annehmen, deren Temperatur in Ordnung ist, bei eventuellen Abweichungen wird der von uns beauftragte Fahrer die betroffenen Produkte wieder mitnehmen.
4.6 Nach der Lieferung e Sie erhältst Du per E-Mail eine/Rückgabenübersicht, die neben der Bestätigung der erfolgten Lieferung folgende Elemente beinhaltet:
a) Zurückgegebene Artikel: Eine Übersicht zurückgegebener Artikel. 
Du kannst die Abnahme von Artikeln aus der aktuellen Lieferung des Tages ablehnen, z. B. wenn diese Preise haben, die von den Preisen vom Tag der Bestellung abweichen. 
Artikel aus vorangegangenen Lieferungen nehmen wir grundsätzlich nicht zurück. Kulanzweise können bis zu einem Zeitraum von maximal vier Wochen nach Lieferung original verpackte und auch sonst unbeschädigte Artikel des sog. Trockensortimentes zurückgenommen werden. Aus allgemeinen lebensmittelrechtlichen und Gründen der Hygiene nehmen wir in keinem Fall offene Lebensmittel (z. B. Fleisch in Satten), kühlpflichtige Ware und Ware aus dem Bereich der Ultrafrische zurück. Drop-Shipping-Artikel können nur ausnahmsweise im Wege der Kulanz und nur nach vorheriger Abstimmung mit dem jeweiligen Lieferanten retourniert werden (die gesetzliche Gewährleistung bleibt hiervon unberührt). Die Versandkosten für den Transport und die Retoure sind hierbei von Ihnen zu tragen, Versandlabel sind daher ggf. von Dir zu erstellen und zu bezahlen. Drop-Shipping-Artikel dürfen in keinem Fall dem von uns beauftragten Fahrer oder Spediteur mitgegeben werden.
b) Zurückgegebene Pfandartikel: Eine Auflistung der von Dir zurückgegebenen Pfandartikel 
c) Transportmittelübersicht: Eine Auflistung der Dir bei Lieferung übergebenen und der von Dir zurückgegebenen Transportmittel mit der jeweiligen Tagesdifferenz. 
d) Eine Bestätigung der Temperatur (Einhaltung der Kühlkette, s. auch o. Ziff. 4.5). 
Sofern Du Abweichungen von den unter lit. a) bis lit. c) mitgeteilten Mengen geltend machen möchtest, musst Du dies innerhalb von spätestens sieben (7) Arbeitstagen tun. Es gilt als Verzicht auf Deine vertraglichen oder gesetzlichen Ansprüche, wenn Du die Verspätung nicht innerhalb von sieben (7) Arbeitstagen nach Empfang der Rückgabenübersicht rügt. Wir verpflichten uns,  auf der Rückgabenübersicht oder in der Begleitmail, mit der wir Dir diese übersenden, auf diese Folge besonders hinzuweisen
Im Übrigen gelten die Regelungen in Ziffer 9. dieser Allgemeinen Belieferungsbedingungen.

5. Zahlung

5.1 Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. 
5.2 Der Rechnungswert ist grundsätzlich ohne Abzug bei Lieferung fällig und wird durch SEPA-Firmenlastschrift / SEPA-Basis-Lastschrift eingezogen, sofern nicht sofortige Zahlung in bar bei Anlieferung durch Dich oder uns verlangt oder eine Überweisung durch Dich oder ein abweichendes Zahlungsziel zwischen METRO und Dir anderweitig schriftlich vereinbart wurde. Zahlungen an von METRO ausgewiesene Inkassoberechtigte müssen von diesen mit einer Originalquittung bestätigt werden.
5.3 Gerätst Du mit Zahlungen in Rückstand, so kann METRO noch nicht ausgeführte Lieferungen ohne weitere Erklärungen stornieren und Du von der Belieferung ausschließen oder wahlweise sofortige Zahlung in bar bei Anlieferung verlangen. Es gelten ansonsten die gesetzlichen Regeln hinsichtlich der Folgen des Zahlungsverzugs.

6. Rechnung

Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel (sofern nicht etwas anderes ausdrücklich mit Ihnen vereinbart ist) am Tag der Lieferung und nur noch elektronisch aus Gründen der Nachhaltigkeit und Vereinfachung und Transparenz der Prozesse. Du erhältst daher von uns die Rechnungen auf elektronischen Weg, derzeit an die hinterlegte E-Mail-Adresse der jeweils bestellenden Person. Alternativ kannst Du die Rechnungen auch aus dem myMETRO Portal oder der METRO COMPANION APP selbst in Dateiform herunterladen.  
Du verzichtest ab dem Moment der Umstellung auf eine postalische Zusendung der Rechnung. Sofern Du auf der Zusendung von Rechnungen in Papierform bestehen, können Abweichungen im Einzelfall vereinbart werden. Du hast empfängerseitig dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche elektronische Zusendungen der Rechnungen per E-Mail an die jeweils hinterlegten E-Mail-Adressen zugestellt werden können oder die elektronisch bereitgestellten Rechnungen über das myMETRO Portal oder die METRO COMPANION APP für Dich zugänglich sind. Filterprogramme, Firewalls oder andere technische Einrichtungen sind entsprechend anzupassen.
Du hast uns eine Änderung der E-Mail-Adresse oder postalischen Adresse unverzüglich mitzuteilen. Zusendungen von Rechnungen an die zuletzt hinterlege E-Mail-Adresse oder Postadresse gelten als zugegangen. Wir haften nicht für Schäden, die aus einem gegenüber einer postalischen Zusendung allenfalls erhöhten Risiko einer elektronischen Zusendung der Rechnung per E-Mail resultieren. Du trägst das durch eine Speicherung der elektronischen Rechnung erhöhte Risiko eines Zugriffs durch unberechtigte Dritte.
Sowohl das myMETRO Portal als auch die METRO COMPANION APP stellen kein Rechnungsarchiv dar. METRO wird die Rechnungen dort lediglich vorübergehend (voraussichtlich für einen Zeitraum von ca. zwei bis drei Jahren) zum Download anbieten. Du bist zu einem eigenen Rechnungsarchiv verpflichtet.
Du überprüfst innerhalb angemessener Frist die Rechnungsstellung. Reklamationen unserer Rechnungsstellung nach Ablauf nach 14 Tagen können nicht mehr berücksichtigt werden. Aufrechnungsrechte stehen Ihnen nur zu, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts bist Du nur insoweit befugt, als Dein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und der Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt wurde.

7. Gewährleistung

Im Falle von Reklamationen sind festgestellte Schäden (z. B. Transportschäden) an der gelieferten Ware unverzüglich telefonisch oder per E-Mai bei dem zuständigen Kundenmanager oder per E-Mail unter kontakt@metro.de der ersatzweise schriftlich uns gegenüber geltend zu machen.
Mängelansprüche von Ihrer Seite setzen voraus, dass Sie Ihren nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen sind. Rügen müssen ebenfalls unverzüglich telefonisch oder per E-Mai bei dem zuständigen Kundenmanager oder per E-Mail unter kontakt@metro.de oder ersatzweise schriftlich uns gegenüber erhoben werden.
Unverzüglich bedeutet in der Regel:
- bei der Belieferung mit Frischwaren innerhalb von 24 Stunden nach Anlieferung der Ware
- bei der Belieferung mit sonstige Waren innerhalb von 48 Stunden nach Anlieferung der Ware
- bei trotz ordnungsmäßiger Untersuchung der Ware nicht erkennbarer Mängel innerhalb von 24 Stunden nach Entdeckung des Mangels, spätestens jedoch acht Tage nach Anlieferung der Ware.
Bei Versäumung der Anzeigefrist können Gewährleistungsansprüche nicht mehr geltend gemacht werden. Unsere Gewährleistungspflicht besteht auch nicht, wenn Sie die Ware unsachgemäß behandelten
Bei berechtigten und rechtzeitigen Mängelrügen stehen Ihnen die Rechte bei Mängeln nach den gesetzlichen Vorschriften, jedoch mit folgender Maßgabe, zu:
a)  Ist die Ware mangelhaft, beschränken sich Deine Ansprüche bei Mängeln zunächst auf ein Recht auf Nacherfüllung. Dies gilt nicht, wenn die Nacherfüllung für Sie unzumutbar ist. Das Wahlrecht zwischen Nachbesserung oder Nachlieferung steht uns zu. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl oder wird sie von uns verweigert, kannst Du den Kaufpreis mindern oder von dem Vertrag zurücktreten.
b)  Das Rücktrittsrecht steht Ihnen nicht zu, wenn der Mangel geringfügig ist.
c)  Sind von mehreren verkauften Waren nur einzelne Waren oder von einer verkauften Ware nur einzelne Teile mangelhaft, beschränkt sich Ihr etwaiges Rücktrittsrecht auf die mangelhafte Ware oder den mangelhaften Teil. Dies gilt nicht, wenn die mangelhafte Ware oder der mangelhafte Teil von den übrigen Waren oder Teilen nicht ohne Beschädigung oder Funktionseinbußen getrennt werden können oder dies für Sie unzumutbar wäre. Die Gründe für die Unzumutbarkeit sind von Dir darzulegen.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt.

8. Schadenersatz und Haftung

Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern Du Schadensersatzansprüche geltend machst, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.
Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 8 vorgesehen ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. Diese Begrenzung gilt auch, soweit Sie anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung den Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangen.
Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

9. Leergut, Transportbehälter, Verpackungen und Entsorgung

9.1 Sofern METRO Dir Leergut gegen Berechnung eines Pfandbetrages überlässt, wird es, wenn es in einwandfreiem Zustand ist, in Originaleinheiten zum berechneten Wert zurückgenommen. Eine Barauszahlung des Pfandbetrages durch den Fahrer erfolgt nicht. Der Pfandbetrag wird vielmehr mit dem aktuellen Auftragswert der aktuellen Lieferung verrechnet. Sofern besondere Gründe vorliegen, können Abweichungen im Einzelfall vereinbart werden.
9.2 Die Belieferung erfolgt auf Paletten/Rollbehältern, die im Eigentum von METRO bleiben. Sie sind sorgfältig und pfleglich zu behandeln und entleert und ggfls. gesäubert bei der nächsten Belieferung ohne Aufforderung zurückzugeben. Für nicht zurückgegebene Trans¬portmittel erfolgt eine Berechnung zum Wiederbeschaffungswert (Neuwert). Auch dieser Pfandbetrag wird mit dem aktuellen Auftragswert der aktuellen Lieferung verrechnet.
Um den Anforderungen der Lebensmittelhygieneverordnung gerecht zu werden, können wir Satten und andere Transportmittel nur dann zurücknehmen können, wenn diese frei von Papier, Folie, Lebensmittelresten und ähnlichen Verunreinigungen sind. Nur so können wir allen Kundinnen und Kunden eine optimale Qualität bei der Zustellung der Ware sichern.
Die Rücknahme von Transportmitteln durch den zustellenden Fahrer ist nur unter folgenden Voraussetzungen möglich, die Transportmittel müssen frei sein von:
- witterungseinflussnehmender Verschmutzung, w. z. B. Blätter, Sand, Regenwasseransammlung;
- Lebensmittelresten sowie Abfälle jeglicher Art, z. B. Fleisch- oder Fischabfälle in Satten;
- Obst- und Gemüseabfällen in Ifco-Kisten und anderen Behältnissen;
- Kartonagen, Folien und anderen Verpackungsresten.
Bei den Transportmitteln, die für den offenen Lebensmitteltransport bestimmt sind, wie z. B. Fleisch und Frischfisch, ist besonders darauf zu achten, dass keine flüssigen Rückstände wie z.B. Blut in der Satte stehen. Bei starken Rückständen bitten wir um kurzes Ausspülen.
Die Fahrer sind angehalten, Transportmittel, die oben genannte Rückstände aufweisen, nicht zurückzunehmen.
9.3 Zur Entsorgung von Abfällen durch METRO gibt es keine behördliche oder gesetzliche vorgegebene Verpflichtung.
Bei der Entsorgung von Umkartons, Dosen oder dazugehöriger Folierungen kontaktiere bitte die dafür zuständige Behörde in Deiner Stadt oder Deinem Kreis.
9.4 Bei Drop-Shipping-Artikeln erfolgt der Versand durch den jeweiligen Lieferanten und das von ihm gewählte Transportmittel, i. d. R. durch Paketversand in entsprechenden Kartonagen.

10. Zusammenarbeit bei (behördlicher) Beanstandung

Die Zusammenarbeit mit Ihnen bei eventuellen lebensmittelrechtlichen, eichrechtlichen, produkthaftpflichtrechtlichen und produktsicherheitsrechtlichen Beanstandungen, insbesondere behördlicher Art, wird wie folgt geregelt: 
Du informierst uns unverzüglich über alle Details.
Falls Behörden der Lebensmittelüberwachung oder andere Institutionen, die kraft gesetzlicher Regelung hierzu berechtigt sind, aus den von METRO gelieferten Waren Proben ziehen, hast Du darauf zu achten, dass der jeweilige Prüfer zu einer jeden Probe eine versiegelte Gegenprobe zurücklässt und eine schriftliche Bestätigung über die Probeentnahme ausstellt. Du verzichtest nicht gegenüber dem Probenehmer auf das Hinterlassen einer amtlichen Gegen- oder Zweitprobe. Du veranlasst, dass Deine Mitarbeiter/innen und Gehilfen/innen etc. amtliche Probennahme Protokolle nicht gegenzeichnen.
Du gibst den Vertretern der Überwachungsbehörden, insbesondere auch dem Lebensmittelkontrolleur, keinerlei Auskünfte oder Angaben zur Sache. Auf Ihr Aussageverweigerungsrecht als Inverkehrbringer von Lebensmitteln wird verwiesen. Vielmehr erfolgen Auskünfte oder Angaben zur Sache gegenüber den Behörden nur in enger Abstimmung mit dem von uns beauftragten Rechtssachverständigen und gemäß dessen Empfehlung.
Du bist sodann verpflichtet, die Gegenprobe sachgerecht und möglichst lange haltbar zu verwahren, METRO unverzüglich über die Probeziehung zu informieren und uns eine Kopie oder eine Abschrift des Probeentnahmescheins zu übermitteln. Schäden, die METRO durch die Nichtinformation über eine Probeziehung oder die unsachgemäße Lagerung der Gegenprobe entstehen trägst Du. Falls METRO dies wünscht, stellst Du uns unverzüglich eine eventuell amtliche hinterlassene Gegen- oder Zweitprobe zur Untersuchung durch einen von uns beauftragten amtlich zugelassenen Sachverständigen zur Verfügung. Du teilst den wesentlichen Inhalt des behördlichen Verdachts und der behördlichen Untersuchungskriterien mit. 
Wird im Zusammenhang mit einem unserer Produkte auch gegen Dich ermittelt, weist Du den von Dir beauftragten Rechtsberater zur engen Kooperation mit unserem Rechtssachverständigen an.
In jedem Fall verschaffst Du uns bei Beanstandungen unserer Ware eine vollständige Dokumentation über Transport- und Lagerbedingungen der Ware bis hin zur Abgabe an den Endverbraucher. Dies dient zur gemeinsamen Feststellung des Umfangs der jeweiligen Haftung im konkreten Einzelfall.

Du gewährleistest, dass wir bei Ware, die Du uns zur Verfügung stellen willst, vorab die von uns beauftragten amtlich zugelassenen Sachverständigen repräsentative Stichproben und Untersuchungen durchführen können. Dies dient der gemeinsamen Feststellung und Antwort auf die Frage, ob eine Rücknahmepflicht besteht.
Bei einem mündlichen oder schriftlichen behördlichen Verkaufsstopp, Verkaufsverbot, Reexportverbot oder der Absicht eines Verkaufsstopps, einer Rücknahme oder eines Rückrufes einschließlich der öffentlichen Warnung wirst Du nicht ohne engstes Zusammenwirken mit uns Verteidigungsmaßnahmen durchführen, Erklärungen abgeben oder verbindliche Sachverhalte schaffen.
Wir schließen die Übernahme von gegen Dir oder Deine Erfüllungsgehilfen verhängten Geldbußen, Geldstrafen oder Verfahrens- und Beratungskosten, auch wenn dies im Zusammenhang mit unserer Ware erfolgt, aus. 

11. Eigentumsvorbehaltssicherung

Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung vor. Falls eine Kaufpreisforderung durch Saldoziehung untergehen sollte, gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherheit für die Forderung aus dem Saldo (Kontokorrent- Eigentumsvorbehalt).
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter haben Sie uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftest Du für den uns entstandenen Ausfall.
Sie sind berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang zu verarbeiten bzw. weiter zu verkaufen; treten uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) unserer Forderung ab, die Ihnen aus der Weiterveräußerung gegen Ihre Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleiben Dir auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange Du Deine Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommen, nicht in Zahlungsverzug geraten und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass Sie uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben machen, die dazugehörigen Unterlagen aushändigen und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilen. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt oder verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung oder Verarbeitung. Erfolgt die Vermischung oder Verarbeitung in der Weise, dass Deine Sache als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass Du uns anteilmäßig Miteigentum überträgst. Du verwahrst das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Ihr Verlangen insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

12. Datenschutz

Bitte lese dazu unsere Datenschutzbestimmungen unter https://www.metro.de/unternehmen/datenschutzhinweise.

13. Beschwerdeverfahren

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die Du unter diesem http://www.ec.europa.eu/consumers/odr externen Link finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und können Ihnen eine Teilnahme leider auch nicht anbieten.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Soweit Sie Kunde Kaufmann sind, unterliegt der Vertrag ausdrücklich deutschem Recht. Das UN-Kaufrecht findet auch bei ausländischen Vertragspartnern keine Anwendung, außer wir stimmen dem schriftlich zu.
Erfüllungsort für alle Lieferungen ist der Bestimmungsort der Ware. Erfüllungsort für Ihre Zahlungen ist Düsseldorf, es sei denn, wir haben mit Ihnen ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Eine solche Vereinbarung ist schriftlich zu fassen.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aufgrund dieses Vertrags und seiner Beendigung ist, soweit Sie Kaufmann sind, Düsseldorf. Sollten Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland haben, ist Düsseldorf ebenfalls ausschließlicher Gerichtsstand. Gleiches gilt, wenn Sie nach Abschluss dieses Vertrags Ihren (Geschäfts-)Sitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nehmen. Wir haben jedoch auch das Recht, Dich an Deinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Dies gilt auch bei grenzüberschreitenden Lieferungen.  

15. Änderungen dieser Verkaufs- und Geschäftsbedingungen für das METRO-Belieferungsgeschäft

METRO kann diese Allgemeinen Belieferungsbedingungenändern, wenn und soweit dies aus einem bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren wesentlichen Grund erforderlich ist und durch diese Änderung das Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung nicht zu Ihrem Nachteil verändert wird, die Änderung mithin für Dich zumutbar ist.
METRO kann diese Allgemeinen Belieferungsbedingungen auch ändern, um sie an technische oder rechtliche Entwicklungen anzupassen und soweit wesentliche Bestimmungen des Vertragsverhältnisses von dieser Änderung nicht berührt werden. Wesentliche Bestimmungen sind solche, die Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen sowie die Laufzeit einschließlich der Bestimmungen zur Kündigung betreffen.
METRO wird Dich mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten über Änderungen dieser Allgemeinen Belieferungsbedingungen informieren („Änderungsmitteilung“).
Änderungen dieser Allgemeinen Belieferungsbedingungen gelten als genehmigt, wenn Du Dir nicht bis zum Inkrafttreten der Änderungen widersprechen. METRO wird Dich in der Änderungsmitteilung besonders auf diese Rechtsfolge hinweisen.  

16. Teilnichtigkeit/Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der METRO Deutschland GmbH und ihrer Tochtergesellschaften geltenden Allgemeinen Verkaufs- und Geschäftsbedingungen für das METRO-Belieferungsgeschäft und/ oder der sonstigen mit Ihnen geschlossenen schriftlichen Lieferungsvereinbarungen nicht rechtswirksam sein, so wird die Rechtswirksamkeit der Bestimmungen im Übrigen davon nicht berührt. Anstelle des nicht rechtswirksamen Teils gilt das als vereinbart, was der rechtsgeschäftlichen Absicht der Parteien, wie sie insbesondere in diesen Allgemeinen Belieferungsbedingungen zum Ausdruck gelangt ist, in gesetzlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall einer Lücke. 

17. Schlussklausel

Die Kommunikation mit unseren Vertragspartnern erfolgt in der Regel per E-Mail oder auch telefonisch. Soweit über die in diesen Allgemeinen Belieferungsbedingungen genannten  Erklärungen wie Bestellungen, Auftragsbestätigungen, Lieferbenachrichtigungen und Warenempfangsbescheinigungen hinaus vertragliche Vereinbarungen jeder Art geschlossen und rechtsgeschäftliche Erklärungen jeder Art mit beabsichtigter Wirkung für die wechselseitigen Rechte abgegeben werden sollen, bedürfen diese ebenso wie Änderungen bereits getroffener vertraglicher Abmachungen oder Abweichungen von diesen Allgemeinen Belieferungsbedingungen der Schriftform oder mindestens einer elektronischen Signatur (z. B. per Adobe Sign). Das gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

Stand 01.02.2024

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