Lebensmittelinformationsverordnung
Die LMIV gibt vor, welche Informationen dem Verbraucher beim Kauf eines Lebensmittels in einer Fertigpackung zur Verfügung stehen müssen und in welcher Weise Sie dargestellt werden müssen.
Was ist die Lebensmittelinformationsverordnung?
Seit dem 13. Dezember 2014 gilt die Lebensmittelinformationsverordnung (EU-VO 1169/2011), kurz "LMIV" genannt. Mit dieser Verordnung verfolgt die Europäische Union das Ziel, den Verbrauchern möglichst umfassende Informationen zu den Lebensmitteln zu liefern, die sie verzehren, und dadurch sowohl einen Beitrag zum Gesundheitsschutz der Verbraucher wie auch zum Recht der Verbraucher auf Information zu leisten. Denn: Durch eine bessere Information der Verbraucher haben diese auch die Möglichkeit, eine fundierte Entscheidung bei der Wahl ihrer Lebensmittel zu treffen, die ihren gesundheitsbezogenen, wirtschaftlichen, umweltbezogenen, sozialen und ethischen Bedürfnissen entspricht.
Seit dem 13.07.2017 ist die "Verordnung zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel" (LMIDV) in Kraft getreten. Dementsprechend können nun Bußgelder bei Kennzeichnungsmängeln fällig werden. Dem Verbraucher gleichgestellt werden nach der Verordnung die sog. "Anbieter von Gemeinschaftsverpflegung" (darunter fallen Einrichtungen jeder Art wie Restaurants, Kantinen, Schulen, Krankenhäuser oder Catering-Unternehmen, in denen im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit Lebensmittel für den unmittelbaren Verzehr durch den Endverbraucher zubereitet werden).
Was regelt die Verordnung?
Die LMIV gibt vor, welche Informationen dem Verbraucher beim Kauf eines Lebensmittels in einer Fertigpackung zur Verfügung stehen müssen und in welcher Weise Sie dargestellt werden müssen.
Viele dieser Anforderungen sind nicht neu und wurden bereits in der Vergangenheit durch die nationalen Kennzeichnungsvorschriften geregelt. Neu ist aber zum Beispiel:
- Eine Mindestschriftgröße für alle Pflichtangaben
- Die Vorgabe, Allergene besonders hervorzuheben oder
- Die Form in der die Nährwertinformationen angegeben werden müssen.
Im Gegensatz zu Lebensmitteln in Fertigpackungen müssen nicht vorverpackte Lebensmittel nur Angaben über Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffe, die Allergien und Unverträglichkeiten auslösen können, enthalten.