Teilnahmebedingungen

§ 1 Veranstalter und Anerkennung Teilnahmebedingungen  
(1) Das Gewinnspiel wird von der METRO Deutschland GmbH, Metro-Straße 8, 40235 Düsseldorf, Deutschland (nachfolgend „METRO“ oder „Veranstalter“) veranstaltet.  
(2) Der Teilnehmer erkennt mit der Teilnahme am Gewinnspiel die Teilnahmebedingungen verbindlich an.  

§ 2 Gewinn  
(1) Der Gewinn für dieses Gewinnspiel wird von METRO zur Verfügung gestellt. 
(2) Der Gewinner erhält folgenden Gewinn:  

1 von 5 Einkaufsgutscheinen im Wert von 500€ 

(3) Ist ein Gewinner nach zweifacher Kontaktaufnahme (diese kann per E-Mail oder Telefonanruf erfolgen) durch METRO innerhalb einer Frist von 1 Woche nicht erreichbar, kann der Gewinn auf einen anderen Teilnehmer übertragen werden, der ebenfalls von METRO nach dem Zufallsprinzip ermittelt wird. Das Gleiche gilt sinngemäß, falls sich auch der zweite oder ein weiterer Gewinner nach zweifacher Aufforderung nicht melden sollte. 
 
§ 3 Teilnahmeberechtigung und -voraussetzungen  
(1) Teilnahmeberechtigt sind alle aktiven METRO Kunden, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland und das 18. Lebensjahr vollendet haben.  
(2) Sollte ein Teilnehmer in seiner Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein, bedarf es der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.  
(3) Teilnahmeberechtigt sind Inhaber einer gültigen METRO Kundenkarte, die im Aktionszeitraum vom 01.-30.09.26 mindestens einen METRO Professional Stabmixer GSM 1000 in einem unserer METRO Cash & Carry-Markt in Deutschland erwerben. 
(4) Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt automatisch mit dem Kauf eines METRO Professional Stabmixer GSM 1000 (nur solange der Vorrat reicht) unter Verwendung der METRO Kundenkarte. Eine gesonderte Anmeldung ist nicht erforderlich. 
(5) Berücksichtigt werden Käufe in METRO Cash & Carry-Märkten in Deutschland, über den Lieferservice und über den METRO Online-Marktplatz mit verknüpfter METRO Kundenkarte. 
(6) Jeder teilnahmeberechtigte Einkaufsberechtigte nimmt unabhängig von der Anzahl der im Aktionszeitraum erworbenen METRO Professional Stabmixer GSM 1000 nur einmal am Gewinnspiel teil. 
(7) Die Ermittlung der Gewinner erfolgt nach Ablauf des Aktionszeitraums per Zufallsprinzip unter allen teilnahmeberechtigten Teilnehmern. Die Benachrichtigung der Gewinner erfolgt über die im METRO Kundenkonto hinterlegten Kontaktdaten. 

§ 4 Ausschluss vom Gewinnspiel  
(1) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich METRO das Recht vor, Teilnehmer vom Gewinnspiel auszuschließen.  
(2) Ausgeschlossen werden auch Teilnehmer, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen, sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen oder entsprechendes versuchen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.
(3) Sofern ein Teilnehmer unwahre Personenangaben macht, kann dies zum Ausschluss vom Gewinnspiel führen.  
(4) Stellt METRO nachträglich fest, dass ein Teilnehmer einen im Sinne dieser Ziffer zum Ausschluss führenden Grund verwirklicht hat bzw. nicht teilnahmeberechtigt war, ist METRO berechtigt, den Gewinn dem betroffenen Teilnehmer nachträglich abzuerkennen und diesen zurückzufordern.  

§ 6 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels - Änderungsvorbehalt  
METRO behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen, zu beenden oder zu ändern. Von dieser Möglichkeit macht METRO insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation, Fehler in der Hard- und/ oder Software sowie missbräuchliches Verhalten von Teilnehmern) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, kann METRO von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen. Änderungen während des Gewinnspiels, insbesondere durch die Änderung von Spielregeln oder die Reduzierung des Gewinns, sind unzulässig. Bei einem Abbruch bestehen keinerlei Ansprüche gegen den Veranstalter.   

§ 7 Gewährleistung  
(1) Offensichtliche Mängel des Gewinns sind innerhalb von 10 Tagen nach Übergabe des Gewinns gegenüber METRO mitzuteilen. Zur Wahrung der Rügefrist genügt die rechtzeitige Absendung der Mitteilung.  
(2) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften, soweit diese anwendbar sind. Im Falle der Geltendmachung von Schadenersatz kommen die Regelungen gem. Ziffer 8 zur Anwendung.  

§ 8 Haftung  
(1) METRO haftet nicht für falsche Informationen, die die durch Teilnehmer und/oder Dritte, inklusive etwaiger Kooperationspartner von METRO geäußert und verbreitet werden und die mit der Verbreitung von Informationen zum Gewinnspiel im Zusammenhang stehen.  
(2) METRO übernimmt keine Gewähr dafür, dass alle Verlinkungen und Verweise, die im Rahmen des Gewinnspiels getätigt werden, richtig bzw. vollständig sind.  
(3) Im Übrigen ist die Haftung der METRO und deren Erfüllungsgehilfen für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Teilnehmers oder Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.  
(4) Voranstehende Haftungsbeschränkung gilt insbesondere für Schäden, durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung von Daten o.ä., bei Störungen der technischen Anlagen oder des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren.  
(5) Für die Erfüllung etwaiger steuerlicher Verpflichtungen aus oder in Zusammenhang mit dem jeweiligen Gewinn ist der Gewinner allein und selbst verantwortlich.  

§ 9 Datenschutz  
(1) Verantwortliche Stelle ist METRO. Der Datenschutzbeauftragte ist unter METRO Deutschland GmbH, Metro-Straße 8, 40235 Düsseldorf und unter datenschutzbeauftragter@metro.de erreichbar.  
(2) Wenn Du an von uns veranstalteten Gewinnspielen teilnimmst, verwenden wir Deine angegebenen Daten (z.B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, METRO Kundennummer) zum Zweck der Durchführung des Teilnahmevertrages, insbesondere zur Gewinnbenachrichtigung. Im Einzelfall können auch weitere Daten verarbeitet werden, die zur Durchführung des Gewinnspiels erforderlich sind, z.B. zur Teilnahme notwendige Eigenschaften aus Deinem Kundenkonto. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur dann, sofern dies für die Abwicklung des Gewinnspiels (z.B. zur Bereitstellung des Gewinns durch unseren Kooperationspartner und/oder zwecks Zusendung des Gewinnes durch einen Dienstleister) erforderlich ist. Sofern im Rahmen eines Gewinnspiels eine Einwilligung von Dir erklärt worden ist, hast Du die Möglichkeit, diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Nach Abschluss des Gewinnspiels löschen wir die Daten innerhalb von drei Monaten, soweit wir nicht auf Grundlage der Vereinbarung über Deine Teilnahme am Gewinnspiel oder infolge Deiner Einwilligung berechtigt sind, bestimmte Daten von Dir über das Ende des Gewinnspiels hinaus zu verarbeiten.  
(3) Die Datenverarbeitung beruht auf Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DSGVO. Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung der Gewinnerdaten ist Art. 6 Abs. 1 S.1 lit. f) DSGVO. Das berechtigte Interesse ergibt sich aus dem Interesse, das vorliegende Gewinnspiel durchführen zu können und über die Aktion zu berichten.  
(4) Weiter Hinweise zum Datenschutz und Deinen Rechten findest Du unter https://www.metro.de/unternehmen/datenschutzhinweise/.  

§ 10 Sonstiges  
(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.  
(2) Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.  
(3) Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt.  
(4) Abweichungen von diesen Teilnahmebedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt hinsichtlich der Abbedingung des Schriftformerfordernisses.  
(5) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düsseldorf, soweit eine Vereinbarung hierüber zulässig ist. Ansonsten gilt der Sitz bzw. Wohnsitz der beklagten Partei.