Smartphone-Training „Hygiene, HACCP und IFSG“

Mit dem Smartphone-Training „Hygiene, HACCP & Infektionsschutzgesetz (lfSG)“ kannst Du Deine Mitarbeiter zeit- und ortsunabhängig schulen.

Smartphone-Training „Hygiene, HACCP und IFSG“

Hygiene, HACCP & IFSG

Gesetzliche Bestimmungen fordern eine konstante Sicherung der Lebensmittelhygiene und Lebensmittelsicherheit. Damit verbunden ist die jährlich dokumentierte Belehrung der Mitarbeiter Deines Betriebes in den Bereichen Hygiene, HACCP und Infektionsschutz.

METRO Deutschland bietet für die Umsetzung dieser Anforderungen professionelle Unterstützung. Mit dem Smartphone-Training „Hygiene, HACCP & Infektionsschutzgesetz (lfSG)“ bist Du zeitlich und personell unabhängig!

SCHULE Deine MITARBEITER
Deine Mitarbeiter werden im geforderten gesetzlichen Rahmen unterwiesen und absolvieren einen Test. Am Ende steht ein Schulungsnachweis (Dokumentation) über die Belehrung. (Aktualisiert September 2024)
Training starten

Vorteile des E-Trainings

Vorteile
  • Vermeide negative Interneteinträge über Hygienemängel.
  • Spare das Geld, dass Du für die Folgebelehrung beim Gesundheitsamt zahlen musst.
  • Sei bei Behörden-Kontrollen auf der sicheren Seite.
  • Geeignet für alle gängigen Smartphones.
  • Speicherung und Versand der Zertifikate in digitaler Form.
  • Unabhängiges Durchlaufen des Trainings für Deine Mitarbeiter – kein persönlicher Aufwand für Dich.
  • Rund um die Uhr verfügbar.
  • Der Schulungsnachweis wird von der amtlichen Überwachung anerkannt.

Weitere hinweise

Entwicklung 

Entwickelt in Zusammenarbeit mit dem Verbraucherschutzministerium Nordrhein-Westfalen. Das Hygiene-Training erfüllt die rechtlichen Anforderungen zur Schulung Ihrer Mitarbeiter nach der Lebensmittel-hygieneverordnung und nach § 43 Infektionsschutzgesetz. Dennoch solltest Du auf folgendes achten:
Diese Schulung ersetzt nicht die Erstbelehrung nach Infektionsschutzgesetz (IFSG) beim Gesundheitsamt.

Gesetzliche Bestimmungen

Die EG-Verordnung 852/2004 der Lebensmittelhygienischen Gesetzgebung schreibt vor, dass Betriebsangestellte, die mit Lebensmitteln umgehen, in Fragen der Lebensmittelhygiene und HACCP geschult werden müssen.
§43 Abs. 4 und 5 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) fordert, dass Beschäftigte über Tätigkeitsverbote und die Verpflichtung, Ihren Arbeitgeber bei Auftreten von bestimmten Erkrankungen zu informieren, belehrt werden.

Technische Voraussetzungen

  • Bildschirmauflösung: mindestens 1024x768 Pixel

  • PC-Browser: Internet Explorer ab Version 11, Firefox und Chrome in einer der letzten 5 Versionen, Safari (MAC) oder Microsoft Edge in der jeweils aktuellsten Version

  • Smartphone-Browser: Safari (iOS) in der aktuellsten Version, Google Chrome (Android) in einer der letzten 5 Versionen

  • Acrobat-Reader zur Anzeige von PDF-Dokumenten

  • Lautsprecher bzw. Kopfhörer

Urheberecht und Haftung

Urheberrecht:
Die Inhalte dieses Programms sind urheberrechtlich geschützt. Die Nutzung ist nur zu eigenen Zwecken zulässig. Jede Vervielfältigung, jeder Verkauf oder kommerzielle Nutzung des Programms oder einzelner Inhalte ist ohne Einwilligung des Rechteinhabers untersagt und zieht straf- oder zivilrechtliche Folgen nach sich. Alle Rechte bleiben vorbehalten.

Haftung:
Lehrprogramm gemäß § 14 JuSchG. Die Inhalte dieses Programms sind nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Die METRO Deutschland GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
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