Gewinnspielzeitraum ist vom 01.11. bis 30.11.2026 für aktive METRO Kunden, die den METRO Chat abonniert haben. Der Gewinnende wird nach dem 30.11.2026 unter allen Teilnehmenden durch eine auf Zufall basierende Verlosung ermittelt. Der Gewinner wird am Werktag nach Gewinnspielende über den METRO Chat im Falle eines Gewinns benachrichtigt. Nach Versand der Nachricht setzt sich METRO zur Abwicklung der Gewinnübergabe telefonisch unter der im Kundenkonto hinterlegten Telefonnummer mit dem Gewinner in Verbindung. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist nur einmalig pro Person möglich. Achtung: Der Gewinner und seine Begleitung müssen persönlich die Voraussetzungen für eine Einreise nach Puerto Rico erfüllen!
Ausführliche Teilnahmebedingungen:
§ 1 Veranstalter und Anerkennung Teilnahmebedingungen
(1) Das Gewinnspiel wird von der METRO Deutschland GmbH, Metro-Straße 8, 40235 Düsseldorf, Deutschland (nachfolgend „METRO“ oder „Veranstalter“) veranstaltet.
(2) Der Teilnehmer erkennt mit der Teilnahme am Gewinnspiel die Teilnahmebedingungen verbindlich an.
§ 2 Gewinn
(1) Der Gewinn für dieses Gewinnspiel wird von der Bacardi GmbH, Rödingsmarkt 9, 20459 Hamburg- im Folgenden „Kooperationspartner“ genannt - über eine von ihr beauftragte Agentur zur Verfügung gestellt, die Bacardi GmbH erbringt selbst keine Reisedienstleistungen.
Es wird ein (1) Gewinner per Zufallsprinzip aus allen vollständigen, korrekten und teilnahmeberechtigten Anmeldungen ausgewählt. Der Gewinner erhält eine (1) Reise für zwei Personen nach Puerto Rico im Reisezeitraum 15.04.27-15.06.27 mit folgenden Leistungen:
Flug ab/bis Deutschland nach San Juan in Economy-Class
4-Sterne Hotel inkl. Frühstück für 4 Nächte und Meerblick (z.B. La Concha Resort)
Transfer zur Casa Bacardi und zurück zum Hotel
Besuch der Casa Bacardi - Founder's Experience and The Maestro's Walk
Präsent, Abfüllen einer eigenen Flasche mit Namensgravur
Abendessen, inkl. Getränke
Transfer zum Abendessen und zurück
Nicht vom Preis umfasst sind insbesondere:
a) Reiseversicherungen, einschließlich Reiserücktritts-, Reiseabbruch-, Auslandskranken- und Reisegepäckversicherung,
b) die Kosten für die An- und Abreise zum bzw. vom Abflughafen in Deutschland,
c) Zusatzgepäck, soweit dieses nicht im Flugtarif enthalten ist,
d) kostenpflichtige Sitzplatzreservierungen,
e) Upgrades oder sonstige Zusatzleistungen der Fluggesellschaft,
f) nicht ausdrücklich als Bestandteil des Preises aufgeführte Mahlzeiten und Getränke,
g) Trinkgelder sowie persönliche Ausgaben, insbesondere für Minibar, Telefon, Roomservice, Souvenirs oder sonstige Einkäufe,
h) zusätzliche oder optionale Ausflüge, Aktivitäten und Eintrittsgelder, die nicht ausdrücklich Bestandteil des Gewinns sind,
i)Transfers und Fahrten, die nicht ausdrücklich Bestandteil des Gewinns sind,
j) eine Reisebetreuung vor Ort,
k) zusätzliche Hotelkosten, insbesondere Einzelzimmerzuschläge, Verlängerungsnächte oder höhere Zimmerkategorien,
l) Einreise- und Einreisegenehmigungsgebühren sowie sonstige behördliche Gebühren, insbesondere für die Ausstellung von Reisepässen, Visa oder ESTA,
m) alle weiteren Leistungen und Kosten, die nicht ausdrücklich als Bestandteil des Reisepreises bzw. Gewinns genannt sind.
Diese Kosten sind vom Gewinner und/oder der Begleitperson selbst zu tragen.
(2) Die Ermittlung des Gewinners erfolgt nach Teilnahmeschluss im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung. Der Gewinner der Verlosung wird zeitnah über eine gesonderte Nachricht im METRO Chat über den Gewinn informiert und im Anschluss wegen der näheren Einzelheiten der Abwicklung telefonisch kontaktiert. Die Aushändigung des Gewinns erfolgt ausschließlich an den Gewinner oder an den gesetzlichen Vertreter des Gewinners. Ein Umtausch sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich, ebenso ist eine Übertragung des Gewinns auf andere Personen ausgeschlossen.
(3) Meldet sich der Gewinner nach zweifacher Aufforderung (diese kann per Nachricht im METRO Chat, E-Mail oder Telefonanruf erfolgen) durch METRO innerhalb einer Frist von 1 Woche nicht, kann der Gewinn auf einen anderen Teilnehmer übertragen werden, der ebenfalls von METRO nach dem Zufallsprinzip ermittelt wird. Das Gleiche gilt sinngemäß, falls sich auch der zweite oder ein weiterer Gewinner nach zweifacher Aufforderung nicht melden sollte.
(4) Der Gewinner und seine Begleitperson sind selbst dafür verantwortlich, über gültige Reisepässe sowie sämtliche für die Reise erforderlichen Visa, ESTA-, Einreise-, Aufenthalts- und sonstigen Reisegenehmigungen zu verfügen und alle hierfür anfallenden Kosten zu tragen. METRO, Bacardi oder die beauftragte Agentur sind berechtigt, entsprechende Nachweise anzufordern. Werden die erforderlichen Nachweise nach zweifacher Aufforderung innerhalb einer Frist von 21 Tagen nicht vorgelegt, kann der Gewinn nach dem vorgesehenen Zufallsverfahren an einen anderen teilnahmeberechtigten Teilnehmer vergeben werden. Reise-, Reiserücktritts-, Reiseabbruch-, Auslandskranken- und Reisegepäckversicherungen sind vom Gewinner und der Begleitperson eigenständig abzuschließen und zu bezahlen.
§ 3 Teilnahmeberechtigung und -voraussetzungen
(1) Teilnahmeberechtigt sind alle aktiven METRO Kunden, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland und das 25. Lebensjahr vollendet haben. Die Begleitperson muss ebenfalls das 25. Lebensjahr vollendet haben.
(2) Sollte ein Teilnehmer in seiner Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein, bedarf es der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.
(3) Zur Teilnahme am Gewinnspiel ist es unbedingt erforderlich, dass sämtliche Personenangaben der Wahrheit entsprechen. Der Teilnehmer ist für die Richtigkeit der von ihm angegebenen Daten verantwortlich.
(4) An der Konzeption sowie Umsetzung des Gewinnspiels beteiligte Personen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
(5) Die Teilnahme über Gewinnspiel-Bots oder Gewinnspiel-Services oder ähnliche Dienste ist nicht gestattet.
(6) Die Voraussetzungen für die Teilnahme und das Zurverfügungstellen des Gewinns ist, neben der Angabe der personenbezogenen Daten im Rahmen des Gewinnspiels, die Aufnahme und Veröffentlichung von Foto- und Filmaufnahmen gem. § 5 Abs. 4 dieser Teilnahmebedingungen.
(7) Es ist kein Kauf erforderlich und die Teilnahme ist kostenlos, Teilnehmer benötigen jedoch Zugang zum Internet, um an dem Gewinnspiel teilnehmen zu können. Hierbei können Internetgebühren anfallen, die vom Teilnehmer zu tragen sind.
§ 4 Ausschluss vom Gewinnspiel
(1) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich METRO das Recht vor, Teilnehmer vom Gewinnspiel auszuschließen.
(2) Ausgeschlossen werden auch Teilnehmer, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen, sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen oder entsprechendes versuchen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.
(3) Sofern ein Teilnehmer unwahre Personenangaben macht, kann dies zum Ausschluss vom Gewinnspiel führen.
(4) Stellt METRO nachträglich fest, dass ein Teilnehmer einen im Sinne dieser Ziffer zum Ausschluss führenden Grund verwirklicht hat bzw. nicht teilnahmeberechtigt war, ist METRO berechtigt, den Gewinn dem betroffenen Teilnehmer nachträglich abzuerkennen und diesen zurückzufordern.
§ 5 Durchführung und Abwicklung vom Gewinnspiel, Gewinnermittelung
(1) Eine Person nimmt am Gewinnspiel teil, indem sie während des Gewinnspielzeitraums über die Gewinnspielnachricht im METRO Chat auf den „Hier teilnehmen“-Button klickt. Alternativ besteht die Möglichkeit über den Scan eines QR-Codes am Gewinnspiel teilzunehmen. Die Teilnahmebedingungen werden im Chat verlinkt und können vor einer Teilnahme vollständig gelesen werden. Mit der Teilnahme erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis mit diesen Teilnahmebedingungen.
(2) Das Gewinnspiel beginnt am 01.11.2026 und endet am 30.11.2026.
(3) Pro Person nimmt nur eine übermittelte Anmeldung am Gewinnspiel teil. Es ist strengstens untersagt, mehrere METRO Chats zur Erhöhung der Gewinnchancen zu verwenden.
(4) Der Gewinner wird nach Ablauf des Gewinnspiels ausgelost und im Anschluss per Chat Nachricht informiert (§ 2 Abs. 2 und 3). Der Gewinner kann im Anschluss in Werbemedien des Veranstalters in pseudonymisierter Form ("Max. M. aus Musterstadt“) veröffentlicht werden. Dies schließt die Bekanntgabe des Gewinners auf der Webseite des Veranstalters und seinen Social Media Plattformen mit ein. Der Teilnehmer kann der Veröffentlichung jederzeit widersprechen. Der Widerspruch ist unter Angabe des Namens und des Gewinnspiels schriftlich an die im Impressumsbereich angegebenen Kontaktdaten des Veranstalters zu richten. Nach Widerspruch werden die erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten des Teilnehmers umgehend gelöscht.
(5) Der Anspruch auf den Gewinn oder Gewinnersatz kann nicht abgetreten werden.
(6) Beschwerden, die sich auf die Durchführung des Gewinnspiels beziehen, sind unter Angabe des Gewinnspiels innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Grundes in Textform an METRO zu richten. Fernmündlich mitgeteilte oder verspätete Beschwerden werden nicht bearbeitet.
(7) METRO wird mit der Übergabe der Gewinne von allen Verpflichtungen frei, sofern sich nicht aus diesen Regelungen schon ein früherer Zeitpunkt ergibt.
§ 6 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels - Änderungsvorbehalt
METRO behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen, zu beenden oder zu ändern. Von dieser Möglichkeit macht METRO insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation, Fehler in der Hard- und/ oder Software sowie missbräuchliches Verhalten von Teilnehmern) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, kann METRO von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen. Änderungen während des Gewinnspiels, insbesondere durch die Änderung von Spielregeln oder die Reduzierung des Gewinns, sind unzulässig. Bei einem Abbruch bestehen keinerlei Ansprüche gegen den Veranstalter.
§ 7 Gewährleistung
(1) Offensichtliche Mängel des Gewinns sind innerhalb von 10 Tagen nach Übergabe des Gewinns gegenüber METRO mitzuteilen. Zur Wahrung der Rügefrist genügt die rechtzeitige Absendung der Mitteilung.
(2) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften, soweit diese anwendbar sind. Im Falle der Geltendmachung von Schadenersatz kommen die Regelungen gem. Ziffer 8 zur Anwendung.
§ 8 Haftung
(1) METRO haftet nicht für falsche Informationen, die die durch Teilnehmer und/oder Dritte, inklusive etwaiger Kooperationspartner von METRO geäußert und verbreitet werden und die mit der Verbreitung von Informationen zum Gewinnspiel im Zusammenhang stehen.
(2) METRO übernimmt keine Gewähr dafür, dass alle Verlinkungen und Verweise, die im Rahmen des Gewinnspiels getätigt werden, richtig bzw. vollständig sind.
(3) Im Übrigen ist die Haftung von METRO, Bacardi, der beauftragten Agentur sowie deren jeweiligen verbundenen Unternehmen, Vertretern und Erfüllungsgehilfen für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Teilnehmers oder Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.
(4) Voranstehende Haftungsbeschränkung gilt insbesondere für Schäden, durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung von Daten o.ä., bei Störungen der technischen Anlagen oder des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren.
(5) Für die Erfüllung etwaiger steuerlicher Verpflichtungen aus oder in Zusammenhang mit dem jeweiligen Gewinn ist der Gewinner allein und selbst verantwortlich.
§ 9 Datenschutz
(1) Verantwortliche Stelle ist METRO. Der Datenschutzbeauftragte ist unter METRO Deutschland GmbH, Metro-Straße 8, 40235 Düsseldorf und unter
datenschutzbeauftragter@metro.de erreichbar.
(2) Wenn Du an von uns veranstalteten Gewinnspielen teilnimmst, verwenden wir Deine angegebenen Daten (z.B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, METRO Kundennummer) zum Zweck der Durchführung des Teilnahmevertrages, insbesondere zur Gewinnbenachrichtigung. Im Einzelfall können auch weitere Daten verarbeitet werden, die zur Durchführung des Gewinnspiels erforderlich sind, z.B. zur Teilnahme notwendige Eigenschaften aus Deinem Kundenkonto. Soweit dies für die Durchführung des Gewinnspiels und die Gewinnabwicklung erforderlich ist, dürfen METRO, Bacardi und die Tonic GmbH die hierfür erforderlichen Gewinnerdaten untereinander austauschen. Die Tonic GmbH handelt dabei als Auftragsverarbeiter der Bacardi GmbH und verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag und nach Weisung der Bacardi GmbH. Sofern im Rahmen eines Gewinnspiels eine Einwilligung von Dir erklärt worden ist, hast Du die Möglichkeit, diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Nach Abschluss des Gewinnspiels löschen wir die Daten innerhalb von drei Monaten, soweit wir nicht auf Grundlage der Vereinbarung über Deine Teilnahme am Gewinnspiel oder infolge Deiner Einwilligung berechtigt sind, bestimmte Daten von Dir über das Ende des Gewinnspiels hinaus zu verarbeiten.
(3) Die Datenverarbeitung beruht auf Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DSGVO. Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung der Gewinnerdaten ist Art. 6 Abs. 1 S.1 lit. f) DSGVO. Das berechtigte Interesse ergibt sich aus dem Interesse, das vorliegende Gewinnspiel durchführen zu können und über die Aktion zu berichten.
(4) Weiter Hinweise zum Datenschutz und Deinen Rechten findest Du unter
https://www.metro.de/unternehmen/datenschutzhinweise/.
§ 10 Sonstiges
(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
(2) Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.
(3) Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt.
(4) Abweichungen von diesen Teilnahmebedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt hinsichtlich der Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
(5) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düsseldorf, soweit eine Vereinbarung hierüber zulässig ist. Ansonsten gilt der Sitz bzw. Wohnsitz der beklagten Partei.