Feuerwerk auf Veranstaltungen

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Beim Thema Feuerwerk haben Gastronomen einiges zu beachten.

Vier Checklisten-Punkte für Gastronomen: So wird das Feuerwerk auf Ihren Veranstaltungen zum unvergesslichen Erlebnis.

Für ein unvergessliches Feuerwerk auf gastronomischen Veranstaltungen: Vier Punkte, die auf jede Checkliste gehören

Besondere Veranstaltungen erfordern besondere Maßnahmen – gerade in der Gastronomie. Deswegen müssen sich Gastronomen auch manchmal etwas Großartiges einfallen lassen, um ihre Gäste von ihrem Lokal zu überzeugen und sie zu begeistern – zum Beispiel ein Feuerwerk. Auf dem Höhepunkt einer Hochzeit, einem runden Geburtstag oder am Silvesterabend kann ein gut geplantes Feuerwerk das Glanzlicht setzen. Damit es auch wirklich unvergesslich schön wird – und nicht zu einem unvergesslichen Desaster gerät –, müssen sich Gastronomen im Vorfeld gut informieren. Wer die folgenden vier Fragen rechtzeitig für sich klärt, landet mit seinem nächsten Feuerwerk in der Gastronomie bestimmt einen Volltreffer!

Beim Thema Feuerwerk auf Veranstaltungen gelten strenge Auflagen.

1. Wann darf Feuerwerk gezündet werden?

Ein Feuerwerk darf nicht an jedem Tag des Jahres gezündet werden. Die Frage nach dem Wann ist eindeutig zu beantworten: Das Gesetz sieht Feuerwerk ausschließlich vom 31.12. auf den 01.01 des nächsten Jahres vor. Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Bestimmungen zum konkreten Zeitfenster an diesen beiden Tagen, in dem Feuerwerk abgebrannt werden darf. An allen anderen Tagen dürfen nur Personen mit besonderen Ausnahmegenehmigungen Pyrotechnik einsetzen – beispielsweise für eine größere Veranstaltung eines Lokals. Diese Ausnahmegenehmigungen sind bei den zuständigen Behörden zumeist im jeweiligen Rathaus zu bekommen. Dazu müssen bestimmte Sicherheitsauflagen erfüllt werden und meist wird auch eine Gebühr von bis zu 100 € fällig.

2. Wer darf Raketen zünden?

Wenn der ideale Zeitpunkt geplant und von den Behörden abgesegnet worden ist, kommt der nächste Punkt auf der Checkliste: Wer darf das Feuerwerk eigentlich zünden? Es gibt verschiedene Kategorien, denen Feuerwerkskörper je nach Gefahrenpotenzial zugeordnet sind. Der weitaus größte Teil entfällt auf die ersten beiden der insgesamt acht Kategorien. Die anderen Kategorien umfassen Feuerwerkskörper, deren Wirkung die Anforderungen normaler gastronomischer Veranstaltungen übersteigt und die daher mit großen Sicherheitsauflagen verbunden sind. Feuerwerk aus der Kategorie eins darf ganzjährig und von Kindern ab dem Alter von zwölf Jahren verwendet werden. Feuerwerkskörper der Kategorie zwei hingegen dürfen nur von volljährigen Personen im Zeitraum vom 31.12. bis 01.01. eines Jahres oder mit einer Ausnahmegenehmigung gezündet werden.

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3. Welche Feuerwerkskörper sind die richtigen?

Nach dem Häkchen beim ‚Wann’ und ‚Wer’ geht es jetzt um die geeigneten Feuerwerkskörper. Von Feuerwerk der Kategorie eins geht nur eine so geringe Gefahr mit einem derart geringen Schallpegel aus, dass es sogar in geschlossenen Bereichen verwendet werden darf. Es gibt allerdings auch bei diesen Feuerwerkskörpern Ausnahmen, die nicht zur Verwendung in Gebäuden vorgesehen sind. Produkte aus der Kategorie zwei sind aufgrund ihrer Wirkung besser dazu geeignet, auf Veranstaltungen die Gäste zu beeindrucken. Wie so mancher Gastronom aber bereits bemerkt haben dürfte, sind gute Feuerwerke eine kostspielige Sache. Wer Wert auf etwas ganz Besonderes legt, kann sich im Fachgeschäft oder Onlineshop beraten lassen. In der Regel gibt es schon fertige Pakete, deren einzelne Feuerwerkskörper einer bestimmten Choreographie folgend angeordnet sind. Je nach Preislage unterscheidet sich der Umfang der Pakete. Einige Fachgeschäfte bieten auch Beratungen an, in denen Feuerwerke speziell auf die Wünsche und Bedürfnisse der Kunden angepasst werden.


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4. Wo bekommt man schöne und besondere Feuerwerkskörper her?

Da Feuerwerkskörper ab der Kategorie zwei ohne Ausnahmeregelungen nur am 31.12. und 01.01. gezündet werden dürfen, startet auch der Verkauf erst ab dem 29.12. Fällt dieses Datum jedoch auf einen Sonntag, können Gastronomen und Privatpersonen bereits ab dem 28.12. Feuerwerk kaufen. Online sieht das etwas anders aus: Raketen und Co. können dort auch früher bestellt werden – die Lieferung erfolgt allerdings trotzdem erst zu den offiziellen Kauftagen im Geschäft. Die Kosten für spektakuläre Feuerwerke können – wie bereits erwähnt – sehr hoch sein. Vorsicht aber bei günstigen Angeboten aus dem Ausland. In Deutschland gelten strenge Sicherheitsvorschriften für Feuerwerksartikel: Die Ware wird geprüft, bevor sie in den Verkauf darf und mit einer BAM-Nummer – einer Nummer der Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung – gekennzeichnet. Bei diesen Feuerwerkskörpern kann also von sicheren Produkten ausgegangen werden. Im Vergleich dazu sind Feuerwerkskörper aus dem Ausland unberechenbar. Sie können frühzeitig explodieren oder als Blindgänger später zu einer Gefahr werden. Gerade deswegen ist es in Deutschland auch streng verboten, Feuerwerk zu importieren und solches zu benutzen. Wer dabei erwischt wird, muss mit Strafen bis zu 50.000 € rechnen. Außerdem zahlen Versicherungen bei Unfällen mit illegal importierten Feuerwerkskörpern nicht.

Wer in seiner Planung hinter allen vier Punkte auf seiner Checkliste ein Häkchen machen kann, darf sich also sicher sein, so gut es geht vorgesorgt zu haben. Für das geschmackliche Feuerwerk auf den Tellern sind weiterhin die Köche verantwortlich.

Nicht nur an Sylvester ist ein Feuerwerk gefragt.

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