Tipps und Tricks: So klappt’s mit dem Schichtplan zu Weihnachten

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Für einen funktionierenden Schichtplan an Weihnachten ist eine umsichtige Organisation nötig.

Um auch an Weihnachten einen effizienten Ablauf zu gewährleisten, muss der Schichtplan durchdacht sein. Es gibt jedoch gesetzliche Regelung und Tipps, die man beachten sollte.

Mit der richtigen Manpower durch die Festtage

Weihnachten ist für Gastronomen eine besonders wichtige Zeit im Jahr. Rund um die und an den Feiertagen gibt es viele Möglichkeiten, die Einnahmen zu steigern. Es sind besonders viele Menschen und damit potentielle Gäste in den Städten, um ihre Weihnachtskäufe zu erledigen, und zahlreiche Betriebe veranstalten ihre Weihnachtsfeiern. Um diese Chancen wahrzunehmen, sollten Gastronomen so gut wie möglich auf diese stressige Zeit vorbereitet sein – am besten mit der richtigen Manpower. Beim Schichtplan an Weihnachten selbst gibt es allerdings auch gesetzliche Regelungen, die Betriebe in der Gastronomie achten und umsetzen müssen.

Der Schichtplan an Weihnachten sollte im Einklang mit den Wünschen der Mitarbeiter sein.

Gesetzliche Arbeitszeit-Regelungen an Feiertagen

Um die offiziellen gesetzlichen Regelungen zur Arbeit an Feiertagen – insbesondere an Weihnachten – ranken sich viele Mythen. Dabei sind die Gesetze dazu ziemlich eindeutig. In der Weihnachtszeit muss zunächst zwischen offiziellen Feiertagen und anderen besonderen Tagen unterschieden werden. Beispielsweise gilt Heiligabend offiziell nicht als Feiertag, ebenso wie Silvester. Deswegen werden diese beiden Tage auch als ganz normale Werktage gezählt. Ob Betriebsleiter den Mitarbeitern trotzdem frei geben, oder im Gegenzug einen halben bis ganzen Tag vom Urlaub abziehen möchten, ist ihnen überlassen. Der 25. und 26. Dezember sind jedoch gesetzliche Feiertage, an denen normalerweise nicht gearbeitet wird. Davon sind einige Betriebe aus bestimmten Branchen ausgenommen. Neben der medizinischen Versorgung, der Polizei und Diensten mit dem Schwerpunkt der aktuellen Berichterstattung, zählt auch die Gastronomie zu den Berufsbereichen, die vom Arbeitsverbot an den Feiertagen ausgenommen sind. Allerdings steht den Personen, die dann vor Ort sind, auch ein Ausgleich zu: Da die wöchentliche Arbeitszeit eingehalten werden muss, steht den Mitarbeitern ein Ausgleichstag zu. Dieser muss je nach Feiertagsdatum, innerhalb von zwei oder acht Wochen gewährt und genommen werden. Ein Feiertagszuschlag ist nicht gesetzlich festgelegt und gehört ebenfalls zu den Märchen im Arbeitszeitgesetz, kann aber individuell ausgehandelt werden.

Schichtplan an Weihnachten: In der Weihnachtszeit sollte kein Personalmangel herrschen.

Schichtplan an Weihnachten: Mit Fairness die Wogen glätten

Obwohl das Personal in der Gastronomie genau genommen an Feiertagen arbeiten muss, ist es ratsam den Schichtplan für Weihnachten in Abstimmung mit den Mitarbeitern zu erstellen. Einfach alle nach Gusto einzutragen, wird höchstwahrscheinlich für schlechte Stimmung und Protest sorgen. Das macht sich letztendlich auch im restlichen Betrieb bemerkbar. Deshalb sollten Gastronomen – mindestens aus ökonomischer Sicht – gerade im stressigen Dezember dies vermeiden. Außerdem ist ein bisschen Abstimmung auch nicht schwer. Ein Aushang, auf dem alle früh genug markieren können, wann sie gern arbeiten möchten, könnte die halbe Problematik schon lösen. Es gibt meist immer ein paar Kollegen, die an den Feiertagen arbeiten möchten und schon einige Dienste besetzen könnten. Für die noch fehlenden Schichten, kann dann nach verschiedenen Kriterien entschieden werden, ob ein Mitarbeiter ran muss oder zu seiner Familie kann. Beispielsweise ist es wichtig zu schauen, wie jemand die letzten Jahre eingeteilt war. Hatte jemand immer frei und ein anderer immer Dienst, ist es nicht fair, damit so weiterzumachen. Jeder, der an Weihnachten frei haben möchte, sollte auch mal frei bekommen – am besten abwechselnd, damit es fair bleibt. Eine Absprache, wie wichtig jemandem die Feiertage wirklich sind, hilft ebenso. Besonders gläubige Menschen und Mitarbeiter, bei denen sich die ganze Familie während der Festtage angekündigt hat, sollten bei einem Engpass vielleicht eher frei bekommen. Verhältnismäßige Anreize wie freiwillige Feiertagszuschüsse sind ebenfalls hilfreich, um den ein oder anderen Mitarbeiter auch an Weihnachten freiwillig zur Arbeit zu locken und so die Personalplanung für den Gastronomen zu erleichtern.

Der Schichtplan an Weihnachten kann für Gastronomen zur Herausforderung werden.

Das eigene A-Team findet sich nicht über Nacht

Auch wenn es wichtig ist, die Stimmung im Team hoch zu halten, hat der Betriebsablauf selbst natürlich Vorrang. Gastronomen sollten frühzeitig planen und entscheiden, wie die Festtage in ihrem Betrieb ablaufen. Gibt es ein großes Buffet oder wird á la Carte bestellt? Wird mit Reservierungen gearbeitet und wie sind die Öffnungszeiten? Aus diesen Fragen ergeben sich auch die Aufwände. Es ist zwar nicht möglich, ganz genau vorauszuplanen, allerdings gibt die Planung einen Eindruck davon, was kommen könnte. Die Mitarbeiter an den Festtagen sollten nicht erst zwei Tage vorher eingestellt werden. Langjähriges und erfahrenes Personal ist für stressige Feiertage besser, da Abläufe und Handgriffe sitzen. Erfahrungsgemäß bleibt wenig Zeit für frische Teammitglieder sich zurecht zu finden, was Fehler vorprogrammiert. Das Feiertagsteam sollte demnach also eine stabile Basis sein. Zusätzlich sollten Gastronomen auch flexible Aushilfen beschäftigen. Diese müssen nicht ständig, allerdings regelmäßig vor Ort sein und die Abläufe kennen. Es ist auch wichtig, sich genügend verlässliche Mitarbeiter zu suchen, damit nicht immer dieselben ran müssen. Gerade bei besonders wichtigen Positionen ist gute Absprache entscheidend. Sollte beispielsweise der geplante Koch über Nacht krank werden und kurzfristig absagen, kann ein zuvor organisierter Notfall-Koch den Tag retten. So kann der Weihnachtstrubel der Gastronomie kommen. Weitere wertvolle Tipps zum Weihnachtsgeschäft finden Sie hier.

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